»Fantastic corporate capabilities and M&A Expertise«
Die Internationalisierung der Wirtschaft und der damit verbundene zunehmende Wettbewerbsdruck verlangen, dass viele Unternehmen nicht nur organisch, sondern auch durch Akquisitionen wachsen. Sie konzentrieren sich auf bestimmte Sparten und trennen sich von anderen Geschäftsfeldern. Wir beraten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang von der optimalen Strukturierung einer Transaktion über deren erfolgreiche Vorbereitung und Implementierung bis hin zur Integration neu erworbener Unternehmen oder der Reinvestition erlangter Veräußerungserlöse. Eine besondere Stärke unserer Beratung liegt in der engen Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus anderen Praxisbereichen, die ihre jeweilige Spezialexpertise einbringen.
Law firm of the Year for M&A
»... significant transactional expertise.«
»... constantly involved in high value deals ...«
Zu den Schwerpunkten unserer Beratung im Bereich M & A gehören Unternehmenskäufe und -verkäufe einschließlich Due-Diligence-Prüfungen, Unternehmensübernahmen nach dem WpÜG sowie deren Abwehr, die Gründung, Umgestaltung und Auflösung von Joint Ventures sowie Umstrukturierungen jeder Art einschließlich grenzüberschreitender Verschmelzungen. Wir beraten sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Unternehmen bei Transaktionen im nationalen Markt ebenso wie bei grenzüberschreitenden Projekten. Bei letzteren greifen wir auf die durch viele Projekte bewährte Zusammenarbeit mit ausländischen Sozietäten zurück, die ausnahmslos zu den führenden Sozietäten in den jeweiligen Jurisdiktionen gehören.
»What the team is known for: Highly regarded German corporate law practice acting primarily for domestic clients.«
»Provides boardroom and shareholder advice to DAX30 clients, with additional strength in corporate governance matters. Represents clients in a range of sectors, including finance and automotives.«
Im Rahmen nahezu aller Transaktionen stellen sich schwierige Rechtsfragen in Spezialgebieten. Diese betreffen etwa das Arbeitsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, den Bereich der Informationstechnologie, das Kartellrecht, das öffentliche Recht sowie die Finanzierung. Unsere M & A-Anwälte arbeiten deshalb eng mit unseren Experten aus den übrigen Praxisgruppen zusammen, um deren Know-how für die Beratung unserer Mandanten nutzbar zu machen.
»I feel very well looked after. I appreciate the team's sound knowledge and experience.«
»… dank der guten internationalen Vernetzung für grenzüberschreitende Projekte eine erste Adresse…«
Unsere M & A-Anwälte verfügen über eine große Expertise auch im Bereich der Prozessführung, und zwar sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Dieses Know-how bringen sie dort in M & A-Projekte ein, wo es im Zusammenhang mit den beabsichtigten Maßnahmen zu streitigen Auseinandersetzungen kommt (z. B. zwischen Gesellschaftern mit widerstreitenden Interessen oder bei Blockadeversuchen durch Kleinaktionäre).
Wir beraten Mandanten darüber hinaus im Zusammenhang mit sogenannten Post-M & A-Streitigkeiten (z. B. bei der Geltendmachung oder bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen).