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Compliance

Unabhängig von Branchenzugehörigkeit und Größe sehen sich Unternehmen einer kaum noch überschaubaren Anzahl von Vorschriften gegenüber, die es zu beachten gilt.

Rechtsverstöße können Reputationsrisiken, hohe Geldbußen und Schadensersatzforderungen oder gar strafrechtliche Ermittlungen zur Folge haben. Nur wer die Risiken rechtzeitig erkennt, kann ihnen aus dem Weg gehen. Dafür ist der Aufbau eines jederzeit einsatzbereiten Compliance-Systems von höchster Bedeutung.

Das Compliance-Team von SZA Schilling, Zutt & Anschütz unterstützt Mandanten dabei von A bis Z: Wir analysieren die individuellen Risikofaktoren im Unternehmen, entwickeln ein maßgeschneidertes Präventionssystem und sorgen für dessen optimale Implementierung. Darüber hinaus verfügt SZA Schilling, Zutt & Anschütz über ausgewiesene Expertise bei der Aufarbeitung und Ahndung von bereits eingetretenen Compliance-Verstößen.

Leistungsspektrum

  • Entwicklung und Implementierung von Compliance-Systemen
  • Effizienzsteigerung und Fortentwicklung der Compliance-Organisation
  • Compliance-Untersuchungen und interne Ermittlungen

Top-Kanzlei für Compliance

WirtschaftsWoche

Themenschwerpunkte

Einrichtung von Compliance-Systemen

Am Anfang steht die Analyse des Status quo sowie die Entwicklung und Einrichtung einer Compliance-Organisation. Dabei profitieren unsere Mandanten von der breit gefächerten Erfahrung unseres Teams, das je nach Bedarf mit Spezialisten in allen relevanten Rechtsgebieten, wie z.B. Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht oder Steuerrecht besetzt wird.

Überwachung und Optimierung

Eine nachhaltige Compliance-Organisation erfordert ständige Kontrolle und stetige Verbesserung. SZA Schilling, Zutt & Anschütz unterstützt Mandanten bei der Überwachung der Abläufe im Unternehmen, steht ihnen bei der Fortentwicklung Ihres Compliance-Systems mit Rat und Tat zur Verfügung und bringt sie bei Rechtsänderungen auf den neuesten Stand. Darüber hinaus führen unsere hoch spezialisierten Anwältinnen und Anwälte Schulungen durch und vermitteln Mitarbeitern und Führungskräften die notwendigen Fachkenntnisse.

Genehmigtes Kapital und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – ein Schlussstrich

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BGH, Urteil vom 23. Mai 2023 ( „Zapf Creation“): Neues zum Ausschluss des Bezugsrechts bei genehmigtem Kapital.

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