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Genehmigtes Kapital und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – ein Schlussstrich

Mit Urteil vom 23. Mai 2023 (II ZR 141/21 – „Zapf Creation“) hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Beschlussfassung über ein genehmigtes Kapital neu ausgerichtet.

In unserer Mandanteninformation "Genehmigtes Kapital und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – ein Schlussstrich" stellen wir das Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 23. Mai 2023 („Zapf Creation“) vor. 

Unsere Mandanteninformation finden Sie hier: zum Download

Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Christian Gehling

Dr. Cäcilie Lüneborg

Dr. Alexander Urhahn

Dr. Micha Johannes Brechtel

Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung.

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