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BaFin & Finfluencer: Euer Leitfaden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in sozialen Medien

Finfluencer (Financial Influencer) verbreiten auf Social-Media-Plattformen wie TikTok (FinTok), Instagram, YouTube oder in Podcasts Inhalte zu Aktien, ETFs, Kryptowährungen, Daytrading, CFDs, Optionsscheinen und Finanzapps. Durch hohe Reichweiten können solche Inhalte unmittelbare Auswirkungen auf Anlageentscheidungen und Marktbewegungen haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) widmet sich daher verstärkt diesen Akteuren und deren Einfluss auf Verbraucher und Kapitalmarkt.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Finfluencer sind kein „harmloser Content“ mehr, sondern geraten schnell in den Bereich aufsichtspflichtiger Finanzkommunikation, sobald konkrete Anlageempfehlungen, Handlungsanleitungen oder monetarisierte Finanz-Tipps verbreitet werden.
  2. Die BaFin verfolgt hierauf bezogene Inhalte mit Blick auf Anlegerschutz, Marktintegrität, Werbung vs. Empfehlung und Interessenkonflikte.
  3. Bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Anforderungen drohen Maßnahmen durch die BaFin, Risiken aus dem Kapitalmarkt-, Wettbewerbs- und Zivilrecht sowie erhebliche Reputationsschäden.

Warum widmet sich die BaFin Finfluencern?

Finfluencer (Financial Influencer) verbreiten auf Social-Media-Plattformen wie TikTok (FinTok), Instagram, YouTube oder in Podcasts Inhalte zu Aktien, ETFs, Kryptowährungen, Daytrading, CFDs, Optionsscheinen und Finanzapps. Durch hohe Reichweiten können solche Inhalte unmittelbare Auswirkungen auf Anlageentscheidungen und Marktbewegungen haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) widmet sich daher verstärkt diesen Akteuren und deren Einfluss auf Verbraucher und Kapitalmarkt.

  • Anlegerschutz: Finfluencer-Content erreicht oft unerfahrene Privatanleger („Retail Investors“) mit potenziell risikobehafteten Empfehlungen.
  • Transparenzanforderungen: Monetarisierte Inhalte mit Affiliate-Links, Sponsorings oder Eigenpositionen bergen Interessenkonflikte, die offen gelegt werden müssen.
  • Abgrenzung Werbung vs. Anlageberatung: Schon scheinbar allgemeiner Finanz-Content kann bei konkreten Handlungsanleitungen oder Kauf-/Verkaufsempfehlungen rechtlich als Anlageberatung / Anlageempfehlung einzustufen sein.
  • Marktintegrität: Inhalte, die bewusst oder unbewusst Marktbewegungen beeinflussen, können im Bereich Marktmissbrauch und Marktmanipulation relevant werden.

Was passiert, wenn man ein BaFin-Auskunftsersuchen ignoriert?

Wenn das BaFin-Auskunftsersuchen ignoriert wird, fordert die BaFin erneut zur Auskunft auf. Beim zweiten Auskunftsersuchen besteht der Unterschied zum ersten Auskunftsersuchen darin, dass dieses mit einer Zwangsgeldandrohung verbunden ist. Darüber hinaus kann die BaFin, meist als letztes Mittel, bei Verdacht des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte- oder Zahlungsdienste bezüglich des betroffenen Geschäftsbetriebs eine Untersagungsverfügung nach § 37 KWG bzw. § 7 ZAG erlassen und zugleich die unverzügliche Abwicklung anordnen; diese Maßnahmen sind regelmäßig sofort vollziehbar. Wer Auskunftsersuchen ignoriert, erhöht erfahrungsgemäß das Risiko einer solchen Untersagung und weitergehender Anordnungen, was die operativen und reputativen Folgen erheblich verschärft. Aber auch abgesehen davon ist es empfehlenswert, mit der BaFin vollumfänglich zu kooperieren. Zum einen führt ein kooperatives Verhalten zu einer deutlich schnelleren Bearbeitung des Sachverhalts. Zum anderen lassen sich durch eine zügige Prüfung und Beantwortung des Auskunftsverlangens auch bestehende Strafbarkeitsrisiken für die Geschäftsleiter zu reduzieren. Beim Betreiben regulierter Geschäfte ohne Erlaubnis drohen empfindliche Strafen. Ein entsprechendes Strafverfahren, welches sowohl teuer als auch zeitaufwändig ist und dazu empfindlichen strafrechtlichen Sanktionen bis hin zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren (z.B. nach § 54 KWG oder § 63 ZAG) führen kann, lässt sich am besten dadurch vermeiden, dass man konstruktiv und kooperativ mit der BaFin zusammenarbeitet.

Was müssen Finfluencer beachten?

1. Eindeutige Werbe- und Sponsoring-Kennzeichnung

Finanz-Content, der kommerziell genutzt wird (z. B. Affiliate-Links, bezahlte Kooperationen), muss klar und transparent als Werbung kenntlich gemacht werden.

2. Interessenkonflikte offenlegen

Eigene Finanzpositionen, Vergütungen oder Vorteile müssen erkennbar gemacht werden, um Verbrauchertäuschung und Irreführung zu vermeiden.

3. Abgrenzung zur Finanzberatung

  • Keine individuellen Kauf-/Verkaufsempfehlungen („für dich“, „jetzt einsteigen“)
  • Keine Rendite- bzw. Erfolgsversprechen oder Sicherheitshinweise, die ein Angebot als „sicher“ darstellen

4. Risikohinweise

Immer auf Kapitalmarkt- und Verlustrisiken hinweisen (z. B. Totalverlust, Volatilität), auch bei edukativen Inhalten.

5. Marktmissbrauch vermeiden

Kein gezieltes Pushen illiquider Werte mit dem Ziel der persönlichen Vorteilnahme (z. B. Scalping, Pump-and-Dump). Die ESMA hat dazu ein Factsheet und eine Warnung für Personen, die eine Anlageempfehlung in sozialen Medien veröffentlichen, herausgegeben, veröffentlicht.

Welche Risiken drohen bei Nichtbeachtung?

BaFin-Maßnahmen

Kapitalmarkt- und Strafrechtliche Risiken

  • Ermittlungen wegen Marktmanipulation / Marktmissbrauch
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten je nach Schwere des Verstoßes

Zivil- und Wettbewerbsrechtliche Risiken

  • Abmahnungen auf Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzbasis
  • Schadensersatzansprüche betroffener Anleger

Reputations- und Plattformrisiken

  • Vertrauensverlust bei Followern
  • Sperren / Einschränkungen auf Social-Media-Plattformen

FAQ