In a Nutshell | 02.02.26
BaFin-Auskunftsersuchen
Ein BaFin-Auskunftsersuchen kann Unternehmen unerwartet treffen und kann erhebliche Risiken bergen. Dieser Beitrag zeigt, warum eine schnelle, vollständige und strategische Antwort entscheidend ist, und welche Optionen bestehen, falls ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einem BaFin-Auskunftsersuchen versucht die BaFin sich über ein Geschäft zu informieren, um zu prüfen, ob das Betreiben des Geschäfts eine Erlaubnis durch die BaFin voraussetzt, die aktuell noch nicht vorliegt.
- Es ist wichtig, ein BaFin-Auskunftsersuchen fristgerecht, vollumfänglich und wahrheitsgetreu zu beantworten.
- Sofern ein erlaubnispflichtiges Geschäft betrieben wird, besteht einerseits die Möglichkeit, eine Erlaubnis durch die BaFin zu erlangen oder das Geschäft so umzustellen, dass die Erlaubnis nicht erforderlich ist.
Was ist ein BaFin-Auskunftsersuchen?
Ein BaFin-Auskunftsersuchen ist eine Aufforderung der BaFin an ein Unternehmen oder eine Privatperson, über das betriebene Geschäft Auskunft zu erteilen. Hintergrund eines solchen Auskunftsverlangens ist üblicherweise, dass die BaFin die Vermutung hat, dass das betriebene Geschäft erlaubnispflichtig ist. Für den Betrieb einer Vielzahl von Geschäften ist es erforderlich, über eine BaFin-Erlaubnis zu verfügen.
In den Konstellationen, in denen die BaFin vermutet, dass eines oder mehrere erlaubnispflichtige Geschäfte betrieben werden, geht es häufig um die folgenden Tatbestände:
- Kreditgeschäft: Nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG stellt das Gewähren von Gelddarlehen und Akzeptkrediten Kreditgeschäft dar.
- Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder stellt nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG Einlagengeschäft dar, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht verbrieft wird.
- Akquisitionsgeschäft: Das Annehmen und Abrechnen von Zahlungsvorgängen stellt nach § 1 S. 2 Nr. 5 ZAG Akquisitionsgeschäft dar.
- Finanztransfergeschäft: Das Finanztransfergeschäft erfasst Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers Geldbeträge entgegengenommen oder verfügbar gemacht werden, § 1 S. 2 Nr. 6 ZAG. Der Anwendungsbereich des Finanztransfergeschäfts ist sehr weitgehend. So kann etwa das Weiterleiten des Kaufpreises vom Käufer an das Restaurant durch einen Lieferdienst ein Finanztransfergeschäft darstellen.
- E-Geld-Geschäft: Unter E-Geld-Geschäft wird die Ausgabe jedes elektronisch gespeicherten monetären Wertes in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten verstanden, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird, § 1 Abs. 2 S. 2 ZAG.
Wer diese Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Das Auskunftsverlangen der BaFin hat den Hintergrund, dass die BaFin nur so prüfen kann, ob tatsächlich ein erlaubnispflichtiges Geschäft betrieben wird.
Welche Reaktion auf ein BaFin-Auskunftsverlangen ist empfehlenswert?
Grundsätzlich ist es sehr wichtig, konstruktiv mit der BaFin zusammenzuarbeiten. Im Falle der fehlenden Kooperation droht kurzfristig etwa eine reputationsbeeinträchtigende Verdachtswarnung der BaFin.
Kurzfristige Maßnahmen:
- Prüfung des Sachverhalts: Im ersten Schritt ist es empfehlenswert, zu prüfen, ob und wenn ja welche erlaubnispflichtigen Geschäfte betrieben werden. Es ist sowohl möglich, dass die Vermutung der BaFin unberechtigt ist oder noch weitere, von der BaFin bisher nicht erkannte Erlaubnisse erforderlich sind. Um einen ganzheitlichen Blick auf den Sachverhalt zu haben, ist eine schnelle, vollumfängliche und sorgfältige Prüfung des Sachverhalts wichtig.
- Vorbereitung und Abgabe einer Antwort: Anschließend ist es wichtig, das Auskunftsverlangen der BaFin fristgemäß, vollumfänglich und wahrheitsgetreu zu beantworten. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, der BaFin alle Informationen und Dokumente zu übermitteln, die für die Prüfung des Sachverhalts erforderlich sind. Häufig kann eine grafische Darstellung des Geschäftsmodells zusätzlich das die Prüfung durch die BaFin erleichtern. Werden wichtige Informationen oder Dokumente nicht bereitgestellt, kann die BaFin den Sachverhalt nicht vollständig prüfen, sodass das Verfahren länger dauert und teuer wird.
Langfristige Maßnahmen:
Die langfristigen Maßnahmen hängen davon ab, ob eine Erlaubnis durch die BaFin erforderlich ist oder nicht. Sofern keine BaFin-Erlaubnis für das Geschäft erforderlich ist, sind keine Maßnahmen notwendig.
Wird hingegen ein erlaubnispflichtiges Geschäft betrieben, dann stehen zwei Reaktionsmöglichkeiten zur Auswahl:
- BaFin-Erlaubnis: Einerseits besteht die Option, eine BaFin-Lizenz zu beantragen. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass es sehr aufwändig ist, eine Erlaubnis durch die BaFin zu erlangen. Darüber hinaus gehen mit einer BaFin-Erlaubnis viele Pflichten einher, deren Einhaltung administrativ sehr aufwändig ist. Insgesamt ist es deshalb für viele Unternehmen unattraktiv, eine BaFin-Lizenz zu beantragen.
- Anpassung des Geschäftes: Andererseits besteht auch die Möglichkeit, das Geschäft so anzupassen, dass keine Erlaubnispflicht mehr besteht. Wird etwa ein Finanztransfergeschäft betrieben, dann besteht häufig die Möglichkeit, das Geschäft so anzupassen, dass einer der Ausnahmetatbestände nach § 2 ZAG erfüllt wird oder schon die Voraussetzungen des Finanztransfergeschäfts nicht mehr vorliegen.
Was passiert, wenn man ein BaFin-Auskunftsersuchen ignoriert?
Wenn das BaFin-Auskunftsersuchen ignoriert wird, fordert die BaFin erneut zur Auskunft auf. Beim zweiten Auskunftsersuchen besteht der Unterschied zum ersten Auskunftsersuchen darin, dass dieses mit einer Zwangsgeldandrohung verbunden ist. Darüber hinaus kann die BaFin, meist als letztes Mittel, bei Verdacht des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte- oder Zahlungsdienste bezüglich des betroffenen Geschäftsbetriebs eine Untersagungsverfügung nach § 37 KWG bzw. § 7 ZAG erlassen und zugleich die unverzügliche Abwicklung anordnen; diese Maßnahmen sind regelmäßig sofort vollziehbar. Wer Auskunftsersuchen ignoriert, erhöht erfahrungsgemäß das Risiko einer solchen Untersagung und weitergehender Anordnungen, was die operativen und reputativen Folgen erheblich verschärft. Aber auch abgesehen davon ist es empfehlenswert, mit der BaFin vollumfänglich zu kooperieren. Zum einen führt ein kooperatives Verhalten zu einer deutlich schnelleren Bearbeitung des Sachverhalts. Zum anderen lassen sich durch eine zügige Prüfung und Beantwortung des Auskunftsverlangens auch bestehende Strafbarkeitsrisiken für die Geschäftsleiter zu reduzieren. Beim Betreiben regulierter Geschäfte ohne Erlaubnis drohen empfindliche Strafen. Ein entsprechendes Strafverfahren, welches sowohl teuer als auch zeitaufwändig ist und dazu empfindlichen strafrechtlichen Sanktionen bis hin zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren (z.B. nach § 54 KWG oder § 63 ZAG) führen kann, lässt sich am besten dadurch vermeiden, dass man konstruktiv und kooperativ mit der BaFin zusammenarbeitet.
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FAQ
- Was ist ein BaFin-Auskunftsersuchen?
- Wie sollte man auf ein BaFin-Auskunftsersuchen reagieren?
- Was tun, wenn ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt?
- Was passiert, wenn man ein BaFin-Auskunftsersuchen ignoriert?