Expertise
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen, Erb- und Familienrecht
SZA Schilling, Zutt & Anschütz berät vermögende Privatpersonen, Familienunternehmen und Unternehmerfamilien im In- und Ausland in Fragen der Nachfolgeplanung, der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Beratung, dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, in Fragen der Vermögensverwaltung und -strukturierung sowie im Familien- und Erbrecht, manche davon bereits seit mehreren Generationen. Zu den Mandanten zählen auch Privatbanken, Family Offices, Vermögensverwalter und Steuerberater.
Leistungsspektrum
- Erbrecht und vorweggenommene Erbfolge
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Familienrecht: Eheverträge, Scheidungen, Zugewinn und Unterhalt, Adoptionen
- Steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwaltung größerer Vermögen
- Wohnsitzwechsel in das Ausland
- Stiftungsrecht einschließlich Stiftungsstreitigkeiten
- Kunst- und kulturgüterrechtliche Angelegenheiten
- Organisation und Auswahlverfahren für Depotbanken und Vermögensverwalter
- Gesellschaftsrechtliche und damit zusammenhängende steuerrechtliche Beratung für Familienunternehmen und deren Gesellschafter
- Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Streitigkeiten
- Übernahme von und Beratung im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen
Mandate (Auswahl)
- Heinz Hermann Thiele Familienstiftung
- Fontana Stiftung
- Freudenberg Stiftung
- sowie zahlreiche vermögende Privatpersonen, Familienunternehmen, Family Offices, Unternehmerfamilien und Stiftungen
Thinktank
Geplante Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist bei privaten Immobilienveräußerungen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)
Die geplante Reform des § 23 EStG könnte die steuerliche Behandlung privater Immobilienverkäufe grundlegend verändern.