Tpirot sza mu 03 arch aust hires 001 87 A0638

Genehmigtes Kapital und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – ein Schlussstrich

Mit Urteil vom 23. Mai 2023 (II ZR 141/21 – „Zapf Creation“) hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Beschlussfassung über ein genehmigtes Kapital neu ausgerichtet.

In unserer Mandanteninformation "Genehmigtes Kapital und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – ein Schlussstrich" stellen wir das Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 23. Mai 2023 („Zapf Creation“) vor. 

Unsere Mandanteninformation finden Sie hier: zum Download

Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Als Ansprechpartner zu dieser Mandanteninformation und zu Ihrer Beratung steht gerne zur Verfügung: