Mandanteninformation | 11.08.23
Genehmigtes Kapital und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – ein Schlussstrich
Mit Urteil vom 23. Mai 2023 (II ZR 141/21 – „Zapf Creation“) hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Beschlussfassung über ein genehmigtes Kapital neu ausgerichtet.
In unserer Mandanteninformation "Genehmigtes Kapital und Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – ein Schlussstrich" stellen wir das Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 23. Mai 2023 („Zapf Creation“) vor.
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