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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (“CSRD”)

Die neue Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 weitet die Berichtspflichten von Unternehmen zu Nachhaltigkeits-, insbesondere Klimafragen, in persönlicher und sachlicher Hinsicht massiv aus.

Was die IFRS für die finanzielle Berichterstattung sind, sind künftig die ESRS – „European Sustainability Reporting Standards“ – für die nicht-finanzielle Berichterstattung. 246 kleingedruckte Seiten mit Instruktionen des europäischen Gesetzgebers zur nicht- finanziellen Berichterstattung. Unternehmen müssen detailliert über Nachhaltigkeitsziele und den Stand der Zielerreichung berichten. Die Richtlinie übernimmt damit auch inhaltliche Steuerungsfunktion: Denn die Berichterstattung setzt voraus, dass die Unternehmen Nachhaltigkeitsziele definieren und Messverfahren anlegen. Die Richtlinie führt darüber hinaus eine Prüfungspflicht ein: Die Abschlussprüfer prüfen künftig nicht nur die finanzielle, sondern zwingend auch die nicht-finanzielle Berichterstattung. Der Bericht muss im European Single Electronic Format (ESEF) vorgelegt werden. Das alles nähert die nicht-finanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung an.

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Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Als Ansprechpartner zu dieser Mandanteninformation und zu Ihrer Beratung stehen gerne zur Verfügung:

Christian Gehling

Dr. Nicolas Ott

Dr. Michaela Balke

Dr. Cäcilie Lüneborg

Niklas Schmelzeisen



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