Dr. Marcus Schnabelrauch
Marcus Schnabelrauch berät und vertritt als Fachanwalt für Steuerrecht unsere Mandanten im Bereich des nationalen und internationalen Steuerrechts.
Marcus Schnabelrauch berät insbesondere im Bereich des Unternehmensteuerrechts einschließlich des Erbschaftsteuerrechts. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung während steuerrechtlicher Streitigkeiten in finanzbehördlichen und finanzgerichtlichen Verfahren. Daneben ist er in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten tätig.
Marcus Schnabelrauch ist zudem als Autor steuer- und steuerstrafrechtlicher Veröffentlichungen in Erscheinungen getreten.
Expertise
SteuerrechtMandate
- Steuerliche Beratung eines ausländischen Investors aus der Automobilbranche beim Erwerb einer Beteiligung an einem inländischen Automobilzulieferer
- Steuerliche Beratung eines Investors beim Erwerb eines Bürogebäudes in Eschborn
- Steuerliche Beratung eines Mobilitätsdienstleisters bei der Einführung von Mautboxen
- Steuerliche Beratung im Rahmen von (grenzüberschreitenden) Umstrukturierungen und bei Betriebsaufspaltungen
- Steuerliche Beratung in M&A-Prozessen
- Beratung der öffentlichen Hand im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung gemäß § 2b UStG
- Steuerliche Beratung und Begleitung in Betriebsprüfungen
- Steuerliche Beratung und Vertretung privater Mandanten bei Wegzügen ins Ausland
- Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
- Steuerliche Beratung bei Nachfolgegestaltungen
- Beratung von Unternehmen bei Umstrukturierungen in Fragen der Grunderwerbsteuer
- Beratung und Vertretung in einem steuerlichen Konkurrentenstreitverfahren
- Steuerstrafrechtliche Vertretung und Einreichung von Selbstanzeigen
- Vertretung von Mandanten vor Finanzbehörden (einschließlich im Rahmen verbindlicher Auskünfte) und Finanzgerichten zu verschiedensten steuerlichen Fragen, z.B. im Zusammenhang mit Wandelanleihen, der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben, der Einrichtung atypisch stiller Beteiligungen, umsatzsteuerlichen Streitigkeiten oder Grundsteuerbefreiungen
Publikationen
- Reichert GmbH & Co. KG (Co-Autor): Bearbeitung der §§ 33, 37, 48, 50, 53, 55, 57, 9. Auflage München 2024
- Widmann/Mayer, Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz, Anhang 1: Liste der Gesellschaften eines Mitgliedstaates im Sinne der Fusionsrichtlinie, Stand August 2024 (gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Berg)
- Das neue Einziehungsrecht im Steuerstrafrecht und das BVerfG – eine Kritik aus verfassungsrechtlicher Perspektive – Teil 1 und Teil 2, NZWiSt 2022, 425 und 473
- Neues zu den steuerrechtlichen Folgen für den Einfuhrabgabenschuldner bei Insolvenz des Zolldienstleisters – Zugleich Besprechung zu BFH, Urt. v. 14.12.2021 – VII R 61/20, ZIP 2022, 1401, ZIP 2022, 1478 (gemeinsam mit Dr. Rolf Schmich)
- Scandinavian Tax Courts Issue Disparate Judgments On the Scope of EU Freedoms, Tax Notes International, Volume 106, 16. Mai 2022, S. 907 (gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Berg und Michael Szymczak)
- Einmal Einfuhr, zweimal Zoll? – Steuerrechtliche Risiken bei Insolvenz des Zolldienstleisters – Zugleich Anmerkung zu FG Düsseldorf v. 11. 11. 2020 – 4 K 1109/19 Z, ZIP 2021, 863, in: ZIP 2021, 1582 (gemeinsam mit Dr. Rolf Schmich)
- "Vorfragenkompetenz und Bindung bei der Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften – Eine Untersuchung zur Vermeidung divergierender Entscheidungen im Steuer- und Steuerstrafrecht aus verfassungsrechtlicher Perspektive" (Dissertation Universität Heidelberg 2020), Nomos, "Steuerwissenschaftliche Schriften", Baden-Baden 2021; ausgezeichnet mit dem Matthias-Erzberger-Wissenschaftspreis 2021 der Steuerberaterkammer Nordbaden
- „Nationale Vorschriften, die bestimmte Rechtsfolgen an eine Mindestbeteiligung iHv 10% knüpfen, sind an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen“ (Urteilsanmerkung zu BFH I R 75/16), IStR 2019, S. 149 (gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Berg)
- „Die ermäßigte Umsatzbesteuerung von Inklusionsbetrieben im Widerstreit mit dem Gebot der Wettbewerbsneutralität“, UR 6/2018, S. 225 ff. (gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Berg)
- „Heiligt der Zweck die Mittel? – Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Leistungen von Integrationsbetrieben im Widerstreit mit nationalem und europäischem Recht“, UR 6/2017, S. 213 ff. (gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Berg)
- „§ 8b Abs. 7 KStG 1999 verstößt auch im Verhältnis zu Drittstaaten gegen Europarecht (Urteilsanmerkung)“, IStR 2017, 162 (gemeinsam mit Dr. Hans-Georg Berg)
- „Die steuerliche Behandlung der „strukturierten“ Wertpapierleihe – Zugleich Anmerkungen zum Urteil des FG Nürnberg vom 7.6.2016 – 1 K 904/14“, GmbHR 5/2017, S. 224 ff. (gemeinsam mit Dr. Rolf Schmich)
- „Die Relevanz der GmbH-Gesellschafterliste für die steuerliche Zurechnung bei Anteilsübertragungen“, GmbHR 2015, 516-523 (gemeinsam mit Dr. Rolf Schmich)
Ausbildung & Engagement
Ausbildung
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Dr. iur.)
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Sprachen: Deutsch, Englisch