Das Steuerrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in einem modernen Staat. Das Steueraufkommen sichert die finanziellen Grundlagen unseres Gemeinwohls. Dennoch kann die überbordende und immer weiter zunehmende Komplexität dieses Rechtsgebiets in vielen Fällen zu ungerechtfertigten und vermeidbaren Steuerlasten führen. Sie davor zu bewahren und Sie sicher durch dieses Rechtsgebiet zu führen, ist eine unserer vornehmsten Aufgaben.
Wir beraten unsere Mandanten sowohl in komplexen Fragen des Unternehmenssteuerrechts (einschließlich Umsatzsteuer und Zöllen), des internationalen Steuerrechts und bei der steuerlichen Strukturierung von Käufen und Verkäufen als auch im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht, einschließlich internationaler Aspekte (Außensteuergesetz, Besteuerung eines geplanten Wegzugs). Ferner betreuen wir unsere Mandanten bei steuerlichen Betriebsprüfungen und bei finanzgerichtlichen Verfahren – auch auf europäischer Ebene. Gerne arbeiten wir auch mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen.
Viele unserer Mandanten schätzen seit Jahren die Expertise unseres Teams und beauftragen uns fortlaufend mit zum Teil hochkomplexen Fragestellungen. Dabei geht es sowohl um die steuerliche Optimierung geplanter Maßnahmen als auch um Fragen, die im Rahmen von Prüfungen aufgeworfen werden.
Ziel unserer Gestaltungsberatung ist es, praxisnahe Lösungen zu finden. Dabei zeigen wir auch die gesellschaftsrechtlich und zivilrechtlich nötigen Schritte im Detail auf und kümmern uns um die Durchführung.
Wir scheuen uns nicht, die Interessen unserer Mandanten nachhaltig gegenüber Behörden zu vertreten und nötigenfalls den Finanzrechtsweg zu beschreiten,
wissen aber auch, Handlungsalternativen gesellschaftsrechtlich gegeneinander abzuwägen. Unser Ziel ist es, für unseren Mandanten einen Mehrwert zu schaffen, dabei aber das Machbare nicht aus den Augen zu verlieren.