Die Bedeutung des Rechts der Informationstechnologie wächst stetig und rasant; Digitalisierung und Industrialisierung 4.0 und künstliche Intelligenz sind hier nur Stichworte. Der digitale Wandel ist in vollem Gang. Vieles ist im Fluss und – aufgrund der zahlreichen, oft nicht ganz klaren Schnittstellen von jungen Spezialregelungen zu traditionellen Rechtsgebieten sowie Regelungslücken – rechtlich schwer zu überblicken. Als klassische Querschnittsmaterien berührt das IT-Recht heute fast jedes Tätigkeitsfeld eines Unternehmens, und zwar unabhängig davon, ob dieses selbst seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Informationstechnologie hat. Dies beginnt bei zunehmend digitalisierten Fertigungs- und Auslieferungsprozessen und geht über den Bedarf an Standard- und Individualsoftware für den geschäftlichen Alltag bis hin zum Kontakt mit der digitalen Öffentlichkeit, Kunden und Geschäftspartnern. Die stete Digitalisierung nahezu aller Wirtschaftsbereiche wirft dabei nicht nur technische, sondern auch spezifische datenschutz- und IT-rechtliche Fragestellungen auf, bei deren Klärung wir Sie gerne unterstützen. Wir beraten hierzu nicht nur in allen Bereichen des E-Commerce, des Datenschutz- und IT-Vertragsrechts, sondern unterstützen Sie auch bei der Aufsetzung und Durchführung von (auch agilen) Softwareprojekten, bei nationalen und internationalen Outsourcing-Vorhaben, der Digitalisierung von bislang analog durchgeführten Prozessen sowie bei Problemen, die sich aus der gewerblichen Nutzung von Open-Source-Software ergeben können.