Das Kompetenzfeld Insolvenzrecht umfasst die Unternehmensinsolvenzverwaltung, Rechtsberatung insbesondere im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierungsberatung, sowie die Übernahme von Treuhandschaften. Daneben zählt im Zuge der Änderung der Insolvenzordnung durch das ESUG verstärkt die Beratung im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren in der (vorläufigen) Eigenverwaltung sowie die verantwortliche Übernahme der Eigenverwalterfunktion zu den Tätigkeitsfeldern von Schilling, Zutt & Anschütz.
Der besondere Erfahrungs- und Kompetenzschwerpunkt unserer Experten liegt bei der Fortführung von Unternehmen in Großverfahren und bei Konzernstrukturen mit internationalem Bezug, sowie bei der Stabilisierung dieser Unternehmen und ihrer Sanierung durch Übertragung auf neue Unternehmensträger oder durch einen Insolvenzplan.
Oberste Maxime unsere Sozietät bei der Übernahme von Insolvenzverwaltungen und der Tätigkeit in Eigenverwaltungsverfahren ist die wirtschaftlich sinnvolle Erhaltung der Werte durch erstklassiges Insolvenzmanagement und durch den Einsatz der Prinzipien einer Konsensverwaltung.
Entsprechend dem Selbstverständnis unserer Sozietät stellen wir uns der Aufgabe, möglichst in jeder Unternehmensinsolvenz den Betrieb des Unternehmens kurzfristig soweit zu stabilisieren, dass ein genügender Zeitraum geschaffen wird, die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens zu analysieren und gegebenenfalls die Sanierung des Unternehmensträgers oder die Übertragung des Unternehmens auf einen neuen Unternehmensträger durchzuführen. In aller Regel wird dem Interesse der überwiegenden Anzahl der Verfahrensbeteiligten hierdurch in größtmöglichem Umfang gedient: Wirtschaftliche Werte bleiben erhalten, die Quote für Gläubiger wird verbessert und Arbeitsplätze werden gesichert. Soweit Unternehmensfortführungen nicht dauerhaft ermöglicht werden können, wird eine Optimierung von Verwertungsergebnissen durch unsere Experten gewährleistet.
Unser Leitbild gilt gleichermaßen für die Tätigkeit in Eigenverwaltungsverfahren. Gerade in der Eigenverwaltung sind die Kompetenzen und Qualitätsansprüche des Verwalters gefordert. Diesem Anspruch werden wir gerecht durch die Übernahme auch von Organverantwortung neben der bisherigen Geschäftsführung und durch die Sicherstellung aller im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die Geschäftsführungsorgane treffenden Verpflichtungen.
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