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Bank- und Finanzrecht

Das erfahrene Team von SZA Schilling, Zutt & Anschütz berät nationale und internationale Mandanten umfassend in allen Bereichen des Bank- und Finanzrechts sowie des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts.


Das Beratungsspektrum umfasst dabei die allgemeine Unternehmensfinanzierung, Absatzfinanzierung, Supply Chain Finance, die Finanzierung von Akquisitionen und Projekten, die Restrukturierung von Finanzierungen, Exportfinanzierungen sowie alternative Finanzierungsmodelle einschließlich der Beratung zu Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen von Finanzierungen (Green und Sustainable Finance). Dies schließt auch die Beratung von Mandanten bei Investitionen und Finanzierungen ein, die durch Investitionsgarantien oder Exportfinanzierungsgarantien des Bundes oder anderer ECAs gedeckt werden, die Vermeidung und Abwicklung von Schadensfällen im Ausland sowie die Beratung zu Fragen des Sanktionsrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der aufsichtsrechtlichen Beratung insbesondere von Kredit-, Zahlungs- und E-Geldinstituten aber auch von nichtregulierten Unternehmen zu Fragen der Erlaubnispflichtigkeit von Geschäftsmodellen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Kreditwesengesetz (KWG). Hier vertreten wir Mandanten auch regelmäßig in Verfahren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Leistungsspektrum

Finanzrecht

  • Syndizierte Kredite
  • Akquisitionsfinanzierung
  • Immobilienfinanzierung
  • Projektfinanzierung und PPP
  • Exportfinanzierungen
  • Absatzfinanzierung und Supply Chain Finance
  • Forfaitierungen
  • Factoring
  • Leasing
  • Schuldscheindarlehen
  • Work-outs / Restrukturierung
  • ECA Garantien und Investitionsgarantien sowie Abwicklung in Schadensfällen
  • (steueroptimale) Strukturierung von Finanzierungen und Finanzierungsinstrumenten, inkl. entsprechender Kapitalmarktprodukte

Aufsichtsrecht

  • Entwicklung und Strukturierung erlaubnisfreier Geschäftsmodelle nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren als Kredit-, Zahlungs-, oder E-Geldinstitut
  • Beratung von Bereichsausnahmeemittenten zur Reichweite von Bereichsausnahmen
  • Führen von Inhaberkontrollverfahren
  • Begleitung von Geschäftsleitern oder Aufsichtsorganen bei aufsichtsbehördlichen Untersuchungsmaßnahmen und Enforcement-Proceedings
  • Durchführung von Compliance-Untersuchungen

Very client-oriented and technically highly competent advice.

Legal 500

Mandate (Auswahl)

  • Heidelberger Druckmaschinen AG bei der Finanzierung der Unternehmensgruppe, einschließlich Refinanzierungen und projektbezogenen Finanzierungen
  • Südzucker im Zusammenhang mit einer syndizierten Finanzierung sowie einer Finanzierung über Commercial Papers
  • DZ BANK AG bei zahlreichen Exportfinanzierungen in verschiedenen Märkten
  • ICICI Bank bei der Finanzierung des Erwerbs von Linde + Wiemann durch Neel Metal
  • Cteam Consulting & Anlagenbau beim Abschluss einer Konsortialfinanzierung
  • Nolte Gruppe bei Abschluss einer Konsortialfinanzierung
  • VauDe bei Abschluss und Änderung eines Konsortialkreditvertrages

Praxishinweis Rechtsprechung: Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers durch die laut Gesellschaftsvertrag unzuständige Gesellschafterversammlung

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LG Hannover und OLG Celle: Anlass für eine Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags?

Entschuldigung.

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