Die Vergabe des Auftrages ist für das vierte Quartal 2017 geplant. Die Erstellung der Studie soll nicht länger als 9 Monate ab Auftragsvergabe dauern. Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage der Europäischen Kommission abgerufen werden (Downloadlink).
1. Zum Umfang der Studie
(a) Geographische Erstreckung
Die Studie soll sich geographisch nicht auf das gesamte EU-Gebiet erstrecken, sondern auf sechs Mitgliedstaaten der EU, nämlich Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Polen, Spanien und das Vereinigte Königreich, sowie damit zusammenhängende grenzüberschreitende Effekte.
(b) Finanzierungsformen
Als relevante Finanzierungsformen sollen Projektfinanzierungen, LBOs und Infrastrukturfinanzierungen untersucht werden, und zwar unter Ausschluss sogenannter "plain vanilla loans", d.h. von Krediten zu Standardkonditionen an Kreditnehmer tadelloser Kreditwürdigkeit, welche keinen finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt sind.
(c) Potentielle Problembereiche
Zu den zu prüfenden Problemstellungen zählen die Bildung von Konsortien, und die "loan origination", wiederkehrende Vertragsbedingungen, die Ausübung vertraglicher Wahlrechte, Refinanzierung und Restrukturierung von Krediten und die Auswirkungen von Projekttypen und - volumina sowie von Sekundärmärkten auf Effizienzen und Gebührenstrukturen.
2. Wirtschaftliches Spannungsfeld und Empfehlungen der Loan Market Association (LMA).
Insbesondere die Finanzierung großvolumiger Projekte erfolgt in einem Spannungsfeld zwischen einerseits der Notwendigkeit eines funktionierenden Syndizierungsmarktes und andererseits einer strikten Beachtung der Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts.Hierbei ist zu beachten, dass die heute wesentlich verschärften aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Risikominderung (vgl. z.B. VO (EU) Nr.575/2013) oft nur im Rahmen einer Syndizierung erfüllbar sind. Nicht zuletztder Preisdruck bei vielen Finanzierungen im internationalen Wettbewerb begünstigt ferner die Durchsetzung internationaler Vertragsstandards, wozu auch die häufige Wahl englischen Rechts beiträgt, was sehr umfangreiche Dokumentationen mit entsprechender Standardisierung zusätzlich fördert.
In diesem Spannungsfeld hat die LoanMarket Association (LMA) bereits am30.05.2014 eine Reihe von Empfehlungen zur Einhaltung der EUrechtlichen (vgl. Art. 101(1) des Vertrages über die Arbeitsweise der EuropäischenUnion, AEUV) sowie der britischen Wettbewerbsvorschriften abgegeben und auf die schwerwiegenden- auch strafrechtlichen - Folgen möglicher Verstöße hingewiesen (Downloadlink)
3. Ausblick und BREXIT
Die Ergebnisse der Studie werden plangemäß bis spätestens September2018 vorliegen. Bis die Europäische Kommission aus dieser Studie konkrete Schlussfolgerungen und etwaige Maßnahmen ableiten wird, dürfte zumindest bei einer Einhaltung des Zeitplans für den BREXIT der 29. März 2019 als gegenwärtiges Zieldatum für ein Wirksamwerden des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU überschritten sein. Selbst wenn also wettbewerbliche Vorschriften der EU - etwa aufgrund des geplanten Great Repeal Bill - im Vereinigten Königreich für einen beschränktenZeitraum fortgelten sollten, wobei der Umfang etwaiger Anpassungen bei einer Überführung in nationales Recht noch nicht abschätzbar ist, werden zumindest etwaige weitere Maßnahmen der EU im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden, soweit es dort nicht zu einer völligen Kehrtwendung der bisherigen Ziele und Strategien kommen sollte, was eher unwahrscheinlich erscheint. Damit steht jedoch zu erwarten, dass der wettbewerbliche Rahmen für syndizierte Kredite sich alsbald zwischen dem Vereinigten Königreich und den verbleibenden Mitgliedern einschließlich Deutschlands deutlich unterscheiden.
Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung.
Als Ansprechpartner zu dieser Mandanteninformation und zu Ihrer Beratung steht gerne zur Verfügung:
Dr. Dietrich F. R. Stiller