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UCITS

UCITS (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities) bezeichnet eine Reihe von EU-Richtlinien, die Investmentfonds regulieren. Ziel ist es, Anleger zu schützen und den Kapitalmarkt zu stärken. UCITS-Fonds bieten hohe Transparenz und einfache grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des EWR.

Das Wichtigste in Kürze

  1. „UCITS“ steht für „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“ (auf Deutsch Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und „OGAW“ abgekürzt). Die OGAW-Richtlinie oder UCITS-Directive reguliert diese Form von Investmentfonds.
  2. Fonds, welche die UCITS-Anforderungen erfüllen, tragen UCITS im Namen und sind besonders diversifiziert, liquide und unterliegen strengen Berichtspflichten.
  3. In Deutschland wird die UCITS-Richtlinie durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) umgesetzt, die Einhaltung der Pflichten wird durch die BaFin kontrolliert.

Was ist OGAW bzw. UCITS?

UCITS steht für „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“ und beschreibt eine bestimmte Form von Investmentvermögen, die typischerweise durch ihre Anlageschwerpunkt in übertragbaren Wertpapieren gekennzeichnet ist. OGAW steht für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“, was die deutsche Übersetzung von UCITS ist. OGAW bzw. UCITS unterliegen den Anforderungen der OGAW-Richtlinie (eng.: UCITS-Directive) und weiteren EU-Richtlinien, welche sich mit der Regulierung dieser Investmentfonds beschäftigen. Das Ziel der Richtlinien besteht darin, Anleger zu schützen und den grenzüberschreitenden Kapitalmarkt zu stärken.

  • Anlegerschutz: Der Anlegerschutz wird etwa dadurch erreicht, dass UCITS-Fonds besonders einfach zu verkaufen sind und das Geld in viele verschiedene Wertpapiere investieren müssen (sog. Diversifikation).
  • Grenzüberschreitender Kapitalmarkt: Die UCITS-Richtlinie führt dazu, dass entsprechende Fonds nach der Zulassung in einem Mitgliedstaat in allen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums angeboten werden dürfen. Dies hat den Vertrieb von Fonds erheblich erleichtert, da so der Aufwand für die Zulassung von Fonds erheblich reduziert wurde.

EU-Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurden die UCITS-Richtlinien durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) umgesetzt.

Die UCITS-Richtlinie gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dieser umfasst neben den Mitgliedstaaten der EU auch Norwegen, Island und Lichtenstein.

Welche Eigenschaften charakterisieren einen UCITS-Fonds?

Ein UCITS-Fonds unterscheidet sich von anderen Investmentfonds (Alternative Investment Funds – AIF) durch seine strengen Vorschriften in Bezug auf Diversifikation, Liquidität, Transparenz und Risikominimierung. Diese Eigenschaften sorgen dafür, dass UCITS-Fonds als besonders vertrauenswürdig gelten. Folgende Eigenschaften sind für UCITS-Fonds besonders relevant:

  • Europapass: Eine der wichtigsten Eigenschaften eines UCITS-Fonds ist der sogenannte Europapass. Dieser Pass erlaubt es dem Fonds, nach Zulassung in einem Mitgliedstaat in allen Mitgliedstaaten des EWR angeboten zu werden, ohne dass in jedem einzelnen Land eine gesonderte Zulassung erforderlich ist.
  • Diversifikation: Eine zentrale Anforderung an UCITS-Fonds ist die Diversifikation des Portfolios. Die Diversifikation verfolgt das Ziel, das Verlustrisiko zu reduzieren. Die Diversifikation sorgt dafür, dass der Fonds nicht übermäßig von der Performance einzelner Anlagen abhängig ist. Nach § 206 KAGB gilt für UCITS-Fonds die sogenannte „5-10-40-Regel“. Diese Regel besagt, dass Positionen, die mehr als 5 % des Fondsvermögens – der sog. Net Asset Value („NAV“) – ausmachen, in der Summe nicht mehr als 40 % des NAV betragen dürfen. Darüber hinaus darf maximal 10% des NAV in einen Emittenten investiert werden.
  • Liquidität: Die Liquidität von Fonds ist zentral, damit Investoren ihre Fondsanteile schnell und kostengünstig verkaufen können. Die UCITS-Fonds müssen die Liquidität der Fonds sicherstellen. Die Liquidität wird unter anderem dadurch gewährleistet, dass sich bei börsengehandelten Fonds (sog. ETF) Finanzunternehmen verpflichten, diese zum Wert der in den Fonds enthaltenen Wertpapiere zu kaufen (sog. Market Maker).
  • Minimierung des Emittentenrisikos: Unter Emittentenrisiko wird das Risiko verstanden, dass das Unternehmen, welches den Fonds verwaltet, insolvent geht. Eine Insolvenz des Fondsverwalters soll nicht dazu führen, dass auch die Investoren ihr Geld verlieren. Bei UCITS-Fonds wird das Emittentenrisiko dadurch minimiert, dass sich das Fondsvermögen im Sondervermögen befindet. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte des Fonds getrennt vom Vermögen des Emittenten gehalten werden. Sollte der Fondsanbieter insolvent gehen, wirkt sich dies nicht auf das Fondsvermögen aus.
  • Einschränkungen bei Finanzprodukten: UCITS-Fonds sollen für Anleger eine möglichst sichere Form darstellen, ihr Geld zu investieren. Deshalb unterliegen UCITS-Fonds strengen Vorschriften bezüglich der Arten von Wertpapieren, in die das Geld investiert werden darf. Insbesondere sind riskante Anlageformen wie der Einsatz von Derivaten nur sehr eingeschränkt möglich und das Leerverkaufen von Wertpapieren ist vollständig untersagt.
  • Transparenz: Ein weiteres wesentliches Merkmal eines UCITS-Fonds sind die hohen Transparenzanforderungen. Fondsmanager sind verpflichtet, regelmäßig Informationen über die Performance und die Zusammensetzung des Portfolios zu veröffentlichen. Dazu gehören unter anderem standardisierte Verkaufsprospekte sowie Halbjahres- und Jahresberichte. Diese Berichte sollen Anlegern die Möglichkeit geben, sich umfassend und schnell über verschiedene Fonds zu informieren, um das Geld den eigenen Vorstellungen entsprechend zu investieren.

Wie werden UCITS-Fonds überwacht?

In Deutschland überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung der Vorgaben des KAGB.

Was bedeutet UCITS im Namen eines ETF?

Wenn bei einem ETF UCITS im Namen steht, bedeutet dies, dass der ETF die anlegerschützenden Vorgaben u.a. zur Transparenz, Liquidität, Diversifikation und den zulässigen Wertpapieren einhält, vgl. § 4 Abs. 2 KAGB iVm der -BaFin- Fondskategorien-Richtlinie. Wichtig ist es dabei, dass die Aussage „UCITS geeignet“ in einem Verkaufsgespräch etwas anderes bedeutet. Die Aussage „UCITS geeignet“ stellt lediglich eine Behauptung dar, dass die UCITS-Vorgaben eingehalten werden, ohne dass die Einhaltung durch die BaFin oder eine andere europäische Überwachungsbehörde kontrolliert wird.


Dieser Artikel bietet eine unverbindliche Übersicht über das behandelte Themengebiet und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für weiterführende Informationen oder eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung: