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Hauptversammlung 2024: Bestellung eines Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts?

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bereits für das Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt, einen Nachhaltigkeitsbericht nach den neuen CSRD-Regeln aufstellen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist durch einen externen Prüfer zu prüfen. Wann und von welchem Organ muss der Prüfer bestellt werden? Besteht Handlungsbedarf in der ordentlichen Hauptversammlung 2024? Das erfahren Sie in unserer aktuellen Mandanteninformation.

Zum Weiterlesen laden Sie die komplette Mandanteninformation bitte hier herunter.

Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Als Ansprechpartner zu dieser Mandanteninformation und zu Ihrer Beratung stehen gerne zur Verfügung:

Christian Gehling
Dr. Nicolas Ott
Dr. Cäcilie Lüneborg
Dr. Alexander Urhahn

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