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BaFin-Lizenz

Im Finanzsektor gibt es nicht nur eine allgemeine BaFin-Lizenz, sondern zahlreiche Erlaubnisse für verschiedene Geschäftsfelder. Diese stellen sicher, dass Unternehmen gesetzliche Vorgaben erfüllen und damit zur Stabilität und Transparenz des Finanzmarktes beitragen. Ohne die passende Lizenz drohen erhebliche Konsequenzen.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Unter dem Begriff „BaFin-Lizenz“ werden die Erlaubnisse aus einer Vielzahl von Gesetzen zusammengefasst, die durch die BaFin erteilt werden und den Betrieb von Geschäften im Finanzsektor betreffen. Dazu gehören Erlaubnispflichten für das Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen oder die Ausgabe von E-Geld gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
  2. Eine Erlaubnis durch die BaFin ist für viele Unternehmen erforderlich, die in Deutschland im Finanzsektor tätig sind oder finanznahe Tätigkeiten erbringen. Dies erfasst auch Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht im Finanzsektor liegt. So können etwa auch Online-Händler, die Zahlungen weiterleiten, für Ihr Geschäft eine Bafin-Lizenz benötigen.
  3. Wenn ein Geschäft ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis betrieben wird, drohen hohe Strafen: Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. Auch drohen Anordnungen zur Einstellung des Geschäftsbetriebs.

Was ist eine BaFin-Lizenz?

Es gibt nicht „die eine BaFin-Lizenz“. Vielmehr gibt es eine Vielzahl an Geschäften im Finanzsektor, die nur nach einer Erlaubnis durch die BaFin betrieben werden dürfen. Diese durch die BaFin erteilten Erlaubnisse werden auch als BaFin-Lizenz bezeichnet. Eine BaFin-Lizenz stellt sicher, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, die zur Aufrechterhaltung eines sicheren und transparenten Finanzmarktes notwendig sind.

Für welche Tätigkeiten ist eine Lizenz der BaFin erforderlich?

Aus den folgenden Gesetzen ergibt sich die Verpflichtung, das eigene Geschäft nur zu betreiben, wenn eine Erlaubnis der BaFin vorliegt:

  • § 32 KWG: Eine Erlaubnis nach § 32 KWG ist erforderlich für Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, wie z.B. Kredit- oder Einlagengeschäft, Wertpapierhandel, Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung. Die Erlaubnis nach § 32 KWG wird entsprechend auch als BaFin-Banklizenz bezeichnet.
  • § 20 KAGB: Eine Lizenz nach § 20 KAGB ist notwendig für die Verwaltung von Investmentvermögen, also für Kapitalverwaltungsgesellschaften, die Investmentfonds managen.
  • § 15 WpIG: Gemäß § 15 WpIG benötigen Wertpapierinstitute, die Wertpapierdienstleistungen wie die Anlageberatung oder den Eigenhandel anbieten, eine BaFin-Erlaubnis.
  • § 10 KrZwMG: Eine Erlaubnis ist erforderlich für Unternehmen, die Kreditdienstleistungen in Bezug auf notleidende Kreditverträge erbringen. Dies erfasst etwa das Einziehen oder Durchsetzen von fälligen Zahlungsansprüchen.
  • § 10 oder § 11 ZAG: Für Unternehmen, die Zahlungsdienstleistungen anbieten, wie z.B. Überweisungen oder Zahlungsabwicklungen oder E-Geld emittieren, ist eine ZAG-Lizenz erforderlich. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass das ZAG einen sehr weiten Anwendungsbereich hat, sodass auch Airlines, Online-Händler oder Lieferdienste erfasst werden können.
  • MiCAR: Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto ist ebenfalls eine Lizenz erforderlich.
  • § 8 VAG: Auch Versicherungen benötigen für den Geschäftsbetrieb eine Erlaubnis der BaFin.

Zu den einzelnen Normen gibt es auch Merkblätter der BaFin, welche die erfassten Geschäfte und Genehmigungsvoraussetzungen erläutern (z.B. zu Finanzdienstleistungen)

Wann reicht eine Registrierung bei der BaFin aus?

In einigen Fällen ist keine vollumfängliche „Lizenz“, also Erlaubnis, erforderlich, sondern eine Registrierung bei der BaFin genügt. So müssen sich beispielsweise Kontoinformationsdienste lediglich bei der BaFin registrieren, ohne dass eine Erlaubnis erforderlich ist. Insgesamt ist es allerdings die Ausnahme, dass die Registrierung genügt.

Welche Folgen hat eine Betätigung ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis?

Eine Tätigkeit ohne die erforderliche BaFin-Lizenz kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Folgende Strafen sind möglich, wenn das Geschäft ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis betrieben wird:

  • Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren;
  • Geldbuße

In Betracht kommen auch die

  • Einstellung des Geschäftsbetriebes oder die
  • Abwicklung der unerlaubten Geschäfte.

Welche Strafen im Einzelfall möglich sind, ist abhängig davon, welche Erlaubnis erforderlich gewesen wäre.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine BaFin-Lizenz erteilt wird?

Die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Erlaubnis vorliegen müssen, hängen davon ab, welche Erlaubnis erteilt werden soll.

Allerdings gibt es starke Überschneidungen bei den Erlaubnissen, sodass die folgenden Voraussetzungen in der Regel vorliegen müssen:

  • Fachliche und persönliche Eignung der Geschäftsleitung: Die leitenden Personen müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein.
  • Kapitalanforderungen: Unternehmen müssen bestimmte Eigenmittelanforderungen erfüllen, die je nach Art der Lizenz variieren können.
  • Zuverlässige Eigentümer: Auch die Inhaber und gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, das in dem Finanzdienstleistungsinstitut eine bedeutende Beteiligung hält, müssen zuverlässig sein.
  • Organisatorische Anforderungen: Ein Unternehmen muss über eine geeignete Geschäftsorganisation verfügen, einschließlich interner Kontrollmechanismen und Risikomanagementsysteme.

Wie läuft das BaFin-Erlaubnisverfahren ab?

Das Verfahren zur Erteilung einer BaFin-Lizenz ist komplex und umfasst mehrere Schritte:

  1. Analyse des (geplanten) Geschäfts: Zuerst muss geprüft werden, welche Erlaubnisse erforderlich sind bzw. sein werden.
  2. Einreichung des Antrags: Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen, wie Geschäftspläne, interne Kontrollsysteme und Nachweise über die fachliche Eignung der Geschäftsführung, enthalten. Anträge für die Erteilung einer Erlaubnis durch die BaFin sind in der Regel sehr umfangreich und detailliert. Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen bei Fehlern ist es empfehlenswert, bei der Antragsvorbereitung sehr sorgfältig vorzugehen.
  3. Prüfung durch die BaFin: Die BaFin prüft den Antrag auf Vollständigkeit und prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis vorliegen.
  4. Entscheidung: Nach eingehender Prüfung entscheidet die BaFin über die Erteilung oder Ablehnung der Lizenz. Der gesamte Prozess kann mehrere Monate dauern.

Welche Pflichten bestehen im Rahmen einer BaFin-Lizenz?

Unternehmen, denen die BaFin eine Erlaubnis erteilt hat, müssen eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, darunter:

  • Berichtspflichten: Regelmäßige Meldungen, Anzeigen und Berichte an die BaFin, etwa Berichte über die Kapitalausstattung.
  • Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation: Es bestehen eine Vielzahl an Vorschriften, welche die Geschäftsorganisation regeln. Dies erfasst etwa die Anforderung, dass ein effektives und angemessenes Risikomanagement besteht oder Vorkehrungen zum Schutz der IT-Systeme bestehen.
  • Kundenschutz: Sicherstellung des Schutzes von Kunden, etwa durch eine sichere Anlage von Kundengeldern.
  • Geldwäsche: Als Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor sind die Geldwäschevorschriften anwendbar.

Wie hoch sind die Kosten einer BaFin-Lizenz?

Die Kosten für eine BaFin-Lizenz können erheblich variieren, abhängig von der Art der Lizenz und der Größe des Unternehmens. Sie umfassen Antragsgebühren, laufende Aufsichtskosten, Kosten für die Einrichtung interner Systeme und gegebenenfalls externe Beratungskosten. Die Antragsgebühr kann von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen, während die laufenden Kosten stark von den spezifischen Anforderungen und der Komplexität des Geschäftsmodells abhängen.

Eine gründliche Vorbereitung und Beratung durch Experten kann helfen, die Kosten und den Aufwand zu minimieren und den Lizenzierungsprozess erfolgreich zu gestalten.


Dieser Artikel bietet eine unverbindliche Übersicht über das behandelte Themengebiet und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für weiterführende Informationen oder eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung: