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Gründer & Ehemalige.

Unsere Gründer waren herausragende Juristen, die die Entwicklung des Rechts vorangetrieben und maßgeblich mitgestaltet haben. Zugleich waren sie Persönlichkeiten, die noch heute den Geist von SZA Schilling, Zutt & Anschütz prägen.

1854-1917

Ernst Bassermann

Ernst Bassermann machte sich zunächst als Strafverteidiger in der Kanzlei von Franz Heinrich von Feder (1822-1887) einen Namen, der u.a. den Märzrevolutionär Karl Blind verteidigt hatte. Im Jahr 1900 gründete er mit seinem ehemaligen Referendar Anton Lindeck eine Kanzlei in Mannheim, die sich auf wirtschaftsrechtliche Mandate fokussierte. Bassermann stammte aus einer hochangesehenen badisch-pfälzischen Kaufmannsfamilie und verfügte über ausgezeichnete Kontakte in die Finanzwirtschaft. Sein Schwiegervater war Carl Ladenburg, der Inhaber des Bankhauses W. H. Ladenburg & Söhne. Zudem engagierte sich Bassermann politisch und zählte zu den bedeutendsten Politikern des Kaiserreichs. Als Fraktionsvorsitzender der Nationalliberalen Partei im Reichstag und später als Parteivorsitzender nahm er Einfluss auf die Innen- und Außenpolitik des Reiches vor und während des 1. Weltkrieges. Bei der Neufassung des Handelsgesetzbuches, die mit der Einführung des BGB notwendig wurde, war er Berichterstatter und verfasste den Kommissionsbericht zum 1. und 2. Buch.

1871-1956

Anton Lindeck

Anton Lindeck gründete nach seinem Assessorexamen im Jahr 1900 mit seinem früheren Ausbilder Ernst Bassermann die gemeinsame Sozietät am Carl-Theodor-Platz in Mannheim. Lindeck gehörte einer bekannten jüdischen Familie an. Sein Vater verwaltete als Prokurist des Bankhauses Ladenburg zeitweise das Vermögen des Komponisten Johannes Brahms, sein Onkel Hermann Levi war ein im 19. Jahrhundert berühmter Dirigent. Als bedeutender Jurist seiner Zeit war Lindeck Mitglied des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats der Weimarer Republik und später Nachfolger von Max Hachenburg als Vorsitzender des Mannheimer Anwaltsvereins.

1878-1953

Karl Geiler

Karl Geiler praktizierte seit 1904 als Rechtsanwalt in Mannheim und trat 1909 in die Sozietät von Ernst Bassermann und Anton Lindeck ein. Er beteiligte sich an der Gründung der Mannheimer Handelshochschule, der Vorläuferin der heutigen Universität Mannheim, an der er als Dozent für Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht lehrte. Von 1921 bis 1939 war er zunächst Privatdozent, dann Honorarprofessor in Heidelberg, bevor ihn die Nationalsozialisten seines Amtes enthoben. 1928 promovierte bei ihm der spätere Hessische Generalstaatsanwalt und Initiator der Auschwitzprozesse, Fritz Bauer, zu einem wirtschaftsrechtlichen Thema. Als Ordinarius für internationales Recht kehrte Geiler im Juni 1947 an die Universität Heidelberg zurück, deren Rektor er 1948/49 war. Die amerikanische Militärregierung ernannte Geiler 1946 zum ersten Ministerpräsidenten des neu geschaffenen Staates Hessen.

1897-1972

Heinrich Kronstein

Heinrich Kronstein gründete 1928 in Mannheim gemeinsam mit Wilhelm Zutt die Sozietät Kronstein Zutt. Nachdem er 1935 als jüdischer Rechtsanwalt seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte, emigrierte er mit seiner Familie in die USA. Dort arbeitete er zunächst in der Claims-Division des amerikanischen Department of Justice, später dann in der Anti-Trust-Abteilung. In diesen Funktionen war er mit dem Wiederaufbau in Europa und der Verwaltung von Feindvermögen befasst. Kronstein unterrichtete seit 1946 als Professor an der Georgetown University in Washington D.C. und war seit 1956/57 Ordinarius für Wirtschaftsrecht an der Universität Frankfurt.

1890-1962

Wilhelm Zutt

Wilhelm Zutt war zunächst Syndikus bei der Rheinischen Creditbank, bevor er 1928 seine Anwaltstätigkeit als Sozius von Heinrich Kronstein aufnahm. Dort beriet er von der nationalsozialistischen Verfolgung bedrohte jüdische Mitbürger. 1945 war Wilhelm Zutt in der Provinzialregierung Mittelrhein-Saar zuständig für Wirtschaft, Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr. Dieser kurzzeitigen Regierung gehörte auch der Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich an, den Zutt mehrfach anwaltlich vertrat.

1908-1992

Wolfgang Schilling


Nach seinem Studium in München, Wien, Berlin und Heidelberg wurde Wolfgang Schilling 1935 Sozius von Wilhelm Zutt. In den folgenden Jahrzehnten erwarb er sich ein großes Ansehen in Wissenschaft und Praxis, dokumentiert auch durch die Mitarbeit in verschiedenen Aufsichts- und Verwaltungsgremien. Auf Bitten des emigrierten Max Hachenburg übernahm Wolfgang Schilling dessen bedeutende Kommentierung des GmbH-Gesetzes. Er gehörte ferner bis 1962 dem Sachverständigenausschuss zur GmbH-Reform an und engagierte sich 1972 in der Unternehmensrechtskommission des Bundesjustizministeriums. Die Universität Heidelberg ernannte ihn 1968 zum Honorarprofessor für Gesellschafts- und Unternehmensrecht.

1929-2011

Jürg Zutt

Jürg Zutt trat nach seinem Studium in Heidelberg und München als Rechtsanwalt in die von seinem Vater Wilhelm Zutt maßgeblich geprägte Kanzlei ein. Er beriet erfolgreich sowohl Großunternehmen als auch Familiengesellschaften und vermögende Privatpersonen. Zu den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten zählten neben dem Gesellschaftsrecht das Erbrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Wissenschaftlich trat er unter anderem durch seine Kommentierungen in den von Hachenburg und Staub begründeten Großkommentaren zum GmbHG und HGB hervor.

1935-2020

Klaus Anschütz

Klaus Anschütz hat die Sozietät seit den sechziger Jahren bis ins Jahr 2000 als namensgebender Partner maßgeblich geprägt. Einer seiner Schwerpunkte lag in der Beratung bedeutender Familienunternehmen, in denen er mitunter auch Organfunktionen übernahm. So war er mehr als ein Jahrzehnt Aufsichtsratsvorsitzender des Duden-Verlags Bibliografisches Institut & F.A. Brockhaus AG. Ebenso hatte er über viele Jahre den Vorsitz des Aufsichtsrats des Modelleisenbahnherstellers Märklin inne. Über seine intensive Tätigkeit im Rahmen des Gesellschaftsrechts und des gewerblichen Rechtschutzes hinaus hat er vor allen Dingen großes Ansehen als Kartellrechtler erworben. Er hat das Kartellrecht für SZA Schilling, Zutt & Anschütz neu erschlossen und zu einer auch heute noch wichtigen Praxisgruppe aufgebaut.

1956-2009

Martin Winter

Martin Winter trat 1986 nach seiner Tätigkeit als Assistent am Lehrstuhl von Peter Ulmer auf Wunsch von Wolfgang Schilling der Sozietät bei. Nach nur drei Jahren wurde er Partner. Seinen Ruf als herausragender Gesellschaftsrechtswissenschaftler begründete er mit seiner Heidelberger Doktorarbeit „Mitgliedschaftliche Treuebindungen im GmbH-Recht“, die im Fach viel Aufmerksamkeit erregte. Martin Winter betreute nicht nur bedeutende Mandate, sondern war auch anwaltlicher Vertreter der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und langjähriges Mitglied im Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins.

1939-2012

Uwe Hüffer

Uwe Hüffer wurde 2005 nach seiner Emeritierung Rechtsanwalt und Of Counsel der Sozietät sowie Mitglied der SZA Schilling Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG.

Habilitiert 1975 in Heidelberg war Uwe Hüffer zunächst Ordinarius an der Universität des Saarlandes, bevor er 1985 einem Ruf an die Universität Bochum folgte, wo er bis zu seiner Emeritierung wirkte. Außerdem gehörte er als Richter dem u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständigen 8. Zivilsenat des OLG Hamm an. Der von ihm begründete und bis zur 10. Auflage bearbeitete Kommentar des Aktiengesetzes gilt als der für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen maßgebliche Standardkommentar im Aktienrecht.

1933-2024

Peter Ulmer

Peter Ulmer trat der Sozietät 2001 nach seiner Emeritierung und Zulassung als Rechtsanwalt als Of Counsel bei.

Habilitiert bei Wolfgang Hefermehl in Heidelberg, war Peter Ulmer zunächst 1969 in Hamburg und von 1975 bis zu seiner Emeritierung in Heidelberg Ordinarius für Gesellschaftsrecht. Zwischen 1991 bis 1997 wirkte er als Rektor der Universität Heidelberg. Hohes Ansehen erwarb er sich nicht nur durch seine Kommentierung des BGB-Gesellschaftsrechts im Münchener Kommentar, sondern auch als Herausgeber eines Standardkommentars zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des von Max Hachenburg begründeten und von ihm modernisierten Großkommentars zum GmbH-Gesetz. Peter Ulmer war der Sozietät und insbesondere Wolfgang Schilling seit jeher eng verbunden. Zudem bekleidete er über viele Jahre das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der damaligen Rechtsanwalts AG.

geb. 1971

Stephan Harbarth

Stephan Harbarth trat im Jahr 2000 der Sozietät bei und wurde sechs Jahre später Partner. 2018 schied er nach der Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht aus der Kanzlei aus.

Als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat Stephan Harbarth 1998 in Heidelberg bei Peter Hommelhoff zum Thema „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“ promoviert und anschließend ein Masterstudium an der Yale Law School absolviert. Von 2009 bis 2018 war er für den Wahlkreis Rhein-Neckar Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 2016 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Durch zahlreiche Publikationen im Gesellschaftsrecht ausgewiesen, ernannte die Universität Heidelberg Stephan Harbarth 2018 zum Honorarprofessor. Im selben Jahr wurde Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten und 2020 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt.

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