Dr. Michael Holzhäuser
Dr. Michael Holzhäuser berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des europäischen und deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.
Michael Holzhäuser verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen in Kartell- und Bußgeldverfahren und vertritt Mandanten regelmäßig gegenüber europäischen Wettbewerbsbehörden sowie vor Gericht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Fusionskontrollverfahren im Rahmen grenzüberschreitender Transaktionen einschließlich der Bereiche Investitionsprüfung (FDI) und Foreign Subsidies Regulation (FSR). Darüber hinaus berät er umfassend zu pro- und reaktiver Compliance sowie bei behördlichen und internen Untersuchungen aller Art.
Michael Holzhäuser verfügt über umfassende Expertise in der Begleitung international tätiger Industrieunternehmen, insbesondere aus der Automobilbranche. Weitere Branchenschwerpunkte liegen in den Bereichen Pharma, Chemie und Technologie.
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