Dr. Maria Held
Maria Held berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartell- und Fusionskontrollrechts sowie im Außenwirtschaftsrecht (FDI) und zur FSR.
Maria Held berät nationale und internationale Mandanten branchenübergreifend in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts, einschließlich Fusionskontrolle, Kartelluntersuchungen und -verfahren, Missbrauch marktbeherrschender Stellung, Compliance sowie allgemeinem Wettbewerbsrecht.
Maria Held verfügt über besondere Erfahrung mit regulatorischen Anmeldungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher Anmeldungen beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission, der Prüfung und Koordinierung weltweiter Anmeldepflichten und Anmeldungen sowie Investitionskontrollverfahren (Foreign Direct Investment/FDI) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zudem berät sie zur EU-Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation/FSR).
Maria Held berät außerdem umfassend zu vertikalen Liefer- und Vertriebsthemen, Joint Ventures und Kooperationsprojekten, Compliance‑Programmen und internen Untersuchungen.
Vor ihrem Eintritt bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz war Maria Held bei führenden US‑ und britischen Kanzleien tätig, unter anderem auch in Brüssel.
Publikationen
- Handbuch Fusionskontrolle (Herausgeber: Dr. Josef L. Schulte), Mitautorin
Sonstiges
Ausbildung
- Universität Passau, Genf und Edinburgh