Dr. Simon Apel
Dr. Simon Apel berät umfassend zu Fragen des Immaterialgüterrechts, des IT-Rechts und des Datenrechts sowie zu Finanzierungsrunden, Joint Ventures und Exit-Transaktionen.
Dr. Simon Apel (Principal Associate) berät nationale und internationale Unternehmen zu Fragen des Immaterialgüterrechts (einschließlich des Geschäftsgeheimnisrechts), des IT-Rechts und des Datenrechts (einschließlich Datenschutzrecht). Er ist spezialisiert auf die gerichtliche und außergerichtliche Beratung zu urheberrechtlichen Fragen, Software-Projekten sowie zum Lauterkeitsrecht. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Lizenzvertragsrecht, bei der Beratung von Vertriebsverträgen und in der Mitwirkung an M&A-Transaktionen hinsichtlich immaterialgüterrechtlicher, datenrechtlicher oder vertriebsvertragsrechtlicher Themen.
Darüber hinaus berät er Investoren und Startups zu allen Fragen im Zusammenhang mit Finanzierungsrunden, Joint Ventures und Exit-Transaktionen.
Mandate
- Laufende Beratung eines international tätigen Patentverwerters (auch gerichtlich)
- Laufende Beratung eines deutschen Getränkeherstellers in mehreren markenrechtlichen Auseinandersetzungen
- Laufende Beratung eines deutschen Süßwaren-Herstellers, insbesondere zu lauterkeitsrechtlichen Fragen (auch gerichtlich)
- Laufende Beratung von Unternehmen eines internationalen Verpackungsherstellers, insbesondere im Bereich Vertriebsverträge
- Laufende Beratung von Unternehmen eines deutschen Landmaschinenherstellers, insbesondere zu lizenzrechtlichen Fragen im Softwarebereich und zum Datenschutzrecht
- Laufende Beratung eines US-amerikanischen Media-Providers zu Fragen des deutschen Rechts in einem in den USA anhängigen Patentverletzungsverfahren
- Laufende Beratung eines chinesischen Elektronikherstellers zu lauterkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen
- Laufende Beratung von Unternehmen eines koreanischen Elektronikherstellers zu designrechtlichen (gerichtlich) und datenschutzrechtlichen Fragen
- Laufende Beratung eines Start-Ups im Bereich KI-basierte Datenauswertung, insbesondere zu Lizenzverträgen, Datenschutz und Finanzierungsrunden
- Laufende Beratung eines Start-Ups im Bereich Warentracking/Software as a Service, insbesondere im Bereich Lizenzvertragsrecht
- Laufende Beratung eines Start-Ups im Bereich Robotik, insbesondere im Bereich Lizenz- und Vertriebsverträge
- Laufende Beratung eines weltweit tätigen deutschen Werkzeugherstellers zu lizenzvertraglichen Fragen (auch gerichtlich)
- Laufende Beratung eines deutschen Herstellers von Spezialmessinstrumenten im Holzbereich, insbesondere zu lauterkeitsrechtlichen Fragen (auch gerichtlich)
- Laufende Beratung eines international tätigen deutschen Automobilzulieferers und datenschutzrechtlichen Fragen und zu immaterialgüterrechtlichen Fragen im Kontext mit Projektverträgen
- Laufende Beratung eines deutschen Anbieters von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Betriebssicherheitsprüfung, insbesondere zu Softwareentwicklungsverträgen und zum Geschäftsgeheimnisschutz
- Beratung eines deutschen Automobilherstellers hinsichtlich mehrerer weltweiter Werbeagenturverträge
- Beratung eines deutschen Schraubenherstellers bei der Implementierung eines neuen ERP-Softwaresystems und den hierbei benötigten Projekt- und Softwarelizenzverträgen
- Beratung bei der Veräußerung eines deutschen Augmented Reality-Start-Ups an ein US-Unternehmen
- Beratung eines gemeinnützigen deutschen Unternehmens zu Softwarelizenzen und Softwareprojekten
- Beratung eines Stadtwerks bei der Implementierung der DSGVO
- Beratung eines deutschen PropTech-Start-Ups bei einer Finanzierungsrunde
- Beratung eines deutschen Start-Ups im Bereich automatisierte Anspruchsdurchsetzung
- Beratung eines deutsch-englischen Start-Ups im Bereich Software-as-a-Service-Lizenzvertrag
- Beratung eines deutschen Kinobetreibers im Bereich Lauterkeitsrecht, Datenschutzrecht und Softwarelizenzrecht (auch gerichtlich)
- Beratung eines Videospiele- und Videospielekonsolenherstellers in markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Fragen (auch gerichtlich)*
- Beratung eines internationalen Videospielepublishers in marken- und lauterkeitsrechtlichen Fragen*
- Beratung eines US-amerikanischen Nahrungsergänzungsmittelherstellers in lauterkeitsrechtlichen Fragen (auch gerichtlich)*
- *bei früherer Kanzlei.
Publikationen
- GeschGehG. Geschäftsgeheimnisgesetz, Kommentar, XLVII, 1306 S., Fachmedien Recht & Wirtschaft, Frankfurt a.M. 2022 (Hrsg. mit Joerg Brammsen). Darin Autor der Einleitung C – Europarechtliche Grundlagen und internationales Recht (S. 57–113) sowie der Kommentierung zu § 10 GeschGehG (Haftung des Rechtsverletzers, S. 784–844; mit Serpil Dilbaz) und § 21 GeschGehG (Bekanntmachung des Urteils, S. 1061–1078)
- Geschäftsgeheimnisse im Compliance-System des Unternehmens: Anforderungen an die Umsetzung eines ganzheitlichen Geheimnisschutzes, Betriebs-Berater (BB) 2022, S. 1795-1804 (gemeinsam mit Jonathan Drescher und Jonatan Lindner)
- Drei Jahre GeschGehG – Eine Rechtsprechungsübersicht, Kommunikation & Recht (K&R) 2022, S. 385–303 (mit Afra Nickl)
- Metall auf Metall (Episode) IV – Eine neue Hoffnung für das Sound Sampling? – Zugleich Anmerkung zu BGH, Urteil vom 30.4.2020 – I ZR 115/16 – Metall auf Metall IV (ZUM 2020, 617), Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) 2020, S. 760–769
- Digital Sound Sampling, German Copyright and the "Metall auf Metall"-Case – A Never-Ending Story?, Medien und Recht International (MR-Int) 2019, S. 40–47
- Der Markenwert als Rechtfertigung für ein qualitativ-selektives Vertriebssystem: von „Coty“ zu „Forever Living“ – und noch etwas weiter? Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2018, S. 1045–1049 (mit Thomas Nägele)
- Kommentar zu BGH, 05.10.2017 – I ZR 117/16 – Tabakwerbung im Internet, WRP 2018, S. 55–56
- Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke für Open Source Software, WRP 2017, S. 775-780 (mit Thomas Nägele)
- Der Drittauskunftsanspruch nach § 19 Abs. 2 MarkenG – Ein Plädoyer für eine restriktive Auslegung, MarkenR 2016, S. 345–352 (mit Steffen Henn)
- Das Wissenschaftsplagiat als Wettbewerbsverstoß. Ist das Lauterkeitsrecht ein geeignetes Instrument zum Schutz der wissenschaftlichen Redlichkeit?, UFITA Bd. 2012/III, S. 665–720 (mit Martin John)
- Der ausübende Musiker im Recht Deutschlands und der USA, XXIV, 467 S., Mohr Siebeck, Tübingen 2011 (zgl. jur. Diss. Univ. Bayreuth 2010)
- Beck´sche Online-Formulare IT- und Datenrecht, 11. Ed., C.H. Beck, München 2022 (Hrsg. mit Thomas Nägele). Darin Autor der Formulare 3.1 (Vertrag über die Erzeugung von und Inhaberschaft an bestimmten Daten [„B2B“]), 3.2 (Vertrag über die Erzeugung von und Inhaberschaft an bestimmten Daten [„B2C“]), 3.5 (Vertrag über die Nutzung von bereitgestellten Daten [„Datenlizenzvertrag“]), 3.6 (Datenkaufvertrag) sowie (jeweils mit Thomas Nägele) 2.27.1 (Datenschutzhinweise zu einer Einladung zur Hauptversammlung (Präsenz), 2.27.2 (Datenschutzhinweise zu einer Einladung zur Hauptversammlung (Virtuell) und 2.28 (Datenschutzhinweise zur Aufnahme in eine Insider-Liste)
- Die Entwicklung des Datenschutzrechts im vierten Jahr der DSGVO (Teil 2): Überblick über die Praxis der Aufsichtsbehörden, Der Betrieb (DB) 2022, S.2008–2017 (mit Thomas Nägele, Alexander Stolz, Jonathan Drescher und Lara Sefrin)
- Die Entwicklung des Datenschutzrechts im vierten Jahr der DSGVO (Teil 1): Gesetzgebung mit datenschutzrechtlichem Bezug, DB 2022, S. 1946–1955 (mit Thomas Nägele, Alexander Stolz, Jonathan Drescher und Lara Sefrin)
- Rechtlicher Schutz von Machine Learning-Modellen, Recht Digital (RDi) 2020, S. 24–34 (mit Markus Kaulartz)
- Kap. 7.1: KI und Urheberrecht, in: Markus Kaulartz/Tom Braegelmann (Hrsg.) ,Rechtshandbuch Artificial Intelligence und Machine Learning, C.H. Beck, München 2020, S. 291–311 (mit Thomas Nägele)
- § 5.4 – Datenbestände in der Unternehmenstransaktion (M&A), in: Louisa Specht-Riemenschneider/Nikola Werry/Susanne Werry (Hrsg.), Datenrecht in der Digitalisierung, Berlin 2020, S. 560–588 (mit Anke Hofmann)
- § 10 – Datenbestände in Zwangsvollstreckung und Insolvenz, in: Louisa Specht-Riemenschneider/Nikola Werry/Susanne Werry (Hrsg.), Datenrecht in der Digitalisierung, Berlin 2020, S. 941–981 (mit Micha Brechtel)
- Anmerkung zu BGH, Urteil v. 12.07.2018 – III ZR 183/17 – Übergang eines Facebook-Nutzungsvertrags beim Tod des Kontoinhabers, Zeitschrift für Datenschutz (ZD) 2018, S. 486–488
- Keine Anwendung der „UsedSoft“-Rechtsprechung des EuGH jenseits von Computerprogrammen – Eine Bestandsaufnahme zur Erschöpfung bei „gebrauchten“ digitalen Gütern, ZUM 2015, S. 640–648
- Anmerkung zu LG Hamburg, Urteil v. 25. Oktober 2013, 315 O 449/12 [SAP-Lizenzen], ZUM 2014, S. 74–77 (mit Manuel Biehler)
Sonstiges
- Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR), Mitglied im GRUR-Fachausschuss „Recht der Daten“, Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim („Introduction to Copyright Law“)
- Member of the GRUR Expert Committee "Data Law”
- Lecturer at the University of Mannheim ("Introduction to Copyright Law")
Ausbildung
- Universität Bayreuth (Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes)
- Universität Bayreuth (Dr. jur., Stipendiat des DFG-Graduiertenkollegs „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“)
- Referendariat in Frankfurt am Main
- Sprachen: Deutsch, Englisch