Pressemitteilung | 14.11.25
SZA Schilling, Zutt & Anschütz erstreitet für Insolvenzverwalter im Fall Wirecard Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum insolvenzrechtlichen Rang von Aktionärsforderungen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.11.2025 (Az.: IX ZR 127/24) entschieden, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen von Aktionären in der Insolvenz der Gesellschaft keine Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO darstellen. Damit hat der Bundesgerichtshof diese bislang umstrittene Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt.
Die vom BGH in letzter Instanz abgewiesene Klage richtete sich u.a. auch gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG Dr. jur. Michael Jaffé, der in dem Rechtsstreit von einem Team um den Mannheimer SZA-Partner Prof. Dr. Thomas Liebscher erfolgreich vertreten wurde. Vor dem Bundesgerichtshof arbeitete SZA mit BGH-Anwalt Dr. Reiner Hall zusammen. Dem Verfahren lag die Klage einer Fondsgesellschaft zugrunde, die Aktien der Wirecard AG erworben hatte. Im Insolvenzverfahren machte sie geltend, dass sie bei der Verteilung der Insolvenzmasse mit ihrem Schadensersatzanspruch gleichrangig mit den Gläubigern der Gesellschaft - Geschäftspartner, Arbeitnehmer und insbesondere Fremdkapitalgeber - zu befriedigen sei.
Das Urteil bestätigt den insolvenzrechtlichen Grundsatz, dass Gesellschafter in der Insolvenz der Gesellschaft mit ihren Forderungen nachrangig nur dann zu berücksichtigen sind, wenn die Gläubiger der Gesellschaft vollständig befriedigt werden können (was praktisch nie der Fall ist). „Die sehr zu begrüßende Grundsatzentscheidung schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für alle Beteiligten in künftigen Insolvenz- und Restrukturierungsfällen. Sie wird daher über den konkreten Fall hinaus erhebliche Breitenwirkung für die insolvenz- und sanierungsrechtliche Praxis in Deutschland haben“, betont Prof. Dr. Thomas Liebscher, Partner bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz.
SZA Schilling, Zutt & Anschütz:
Prof. Dr. Thomas Liebscher (Federführung), Alexander Rickelt (beide Prozessführung und Schiedsverfahren, Mannheim).
Aufseiten des Insolvenzverwalters wurde das Verfahren von Dr. jur. Michael Jaffé (Insolvenzverwalter) sowie Dr. Michael Schuster und Martin Fritz (beide Insolvenzrecht) betreut.
Vertretung vor dem Bundesgerichtshof:
BGH-Anwalt Dr. Reiner Hall.
SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SZA Schilling, Zutt & Anschütz ist seit 125 Jahren eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit ihren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Büros in Frankfurt, Mannheim, München und Brüssel berät die Sozietät nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Pressekontakt
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Presseteam gern zur Verfügung: