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Update: Der Regierungsentwurf zur Reform des KapMuG

Der Regierungsentwurf zur Reform des KapMuG wurde am 11. April 2024 im Bundestag gelesen und wird nun anschließend im Rechtsausschuss beraten. Zentrales Anliegen der Reform ist die Verfahrensbeschleunigung. In unserer aktuellen Mandanteninformation fassen wir die wesentlichen Änderungen durch den Regierungsentwurf zusammen und geben einen Ausblick.

Das KapMuG dient dazu, streitige Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in erster Instanz in mehreren Individualklageverfahren wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation gleichermaßen stellen, in einem einheitlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) zu verhandeln und zu entscheiden. Nach Klärung der kollektiven Streitfragen im sog. Musterentscheid des OLG werden die einzelnen Klageverfahren vor den Landgerichten zu Ende geführt. Diese Arbeitsteilung ermöglicht grundsätzlich eine effiziente Bewältigung zahlreicher gleichgelagerter Prozesse. In der Praxis haben sich jedoch viele Musterverfahren als ausgesprochen langwierig und ineffizient erwiesen. Die bestehenden Defizite des KapMuG möchte der Gesetzgeber nun durch eine weitere Gesetzesreform beheben.

Während der Referentenentwurf einige zum Teil sehr weitreichende und durchaus problematische Änderungen des KapMuG vorsah, um die Verfahrensabläufe (vermeintlich) effizienter zu gestalten, nimmt der Regierungsentwurf deutlich maßvollere Neuregelungen und Konkretisierungen bestehender Vorschriften vor. Der Regierungsentwurf reagiert damit auf die Kritik, die insbesondere in den zum Referentenentwurf abgegebenen Stellungnahmen aus der Praxis geäußert wurde. Insbesondere die Stellungnahmen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des Deutschen Richterbunds (DRB) schlugen zahlreiche Modifizierungen des Referentenentwurfs vor, die nun im Regierungsentwurf erfreulicherweise aufgegriffen wurden.

Die von der KapMuG-Reform angestrebte Verfahrensbeschleunigung soll u.a. durch eine Reduzierung des Prozessstoffs und Verkürzung des Vorverfahrens bei den Landgerichten, die Stärkung und Ausweitung der Verfahrensbefugnisse des OLG sowie eine Reduzierung der Beteiligten am Musterverfahren erreicht werden.

Laden Sie hier die komplette Mandateninformation herunter.

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