Neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmern in verlinkten AGB

Im grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmern werden oftmals Vereinbarungen darüber getroffen, vor welchem Gericht etwaige Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ausgetragen werden sollen. Solche Gerichtsstandsvereinbarungen finden sich regelmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Die Rechtsordnungen der Staaten, in denen die Vertragsparteien ansässig sind, stellen zum Teil jedoch unterschiedliche Anforderungen an die Wirksamkeit und Einbeziehung einer Gerichtsstandsvereinbarung, was zu Rechtsunsicherheiten führt. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB getroffen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich in jüngerer Zeit erneut mit Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB zu befassen. Der EuGH nahm hierbei eine sehr liberale Position ein und hielt eine Gerichtsstandsvereinbarung für wirksam, die in lediglich verlinkten AGB enthalten war.

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