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Dr. Philipp Rüppell

Dr. Philipp Rüppell ist Partner in unserer Dispute Resolution Praxis und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung komplexer deutscher und internationaler Prozesse, von Schieds- und ADR-Verfahren.

Herr Dr. Rüppell vertritt neben in- und ausländischen Unternehmen auch wohlhabende Privatpersonen in gerichtlichen, schiedsgerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Er berät seine Mandanten unter anderem vertrags-, gesellschafts- und insolvenzrechtlich. 

Seine Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Commercial Disputes / Damage Claims / Lieferkettenstreitigkeiten, insolvenzrechtliche / -nahe Streitigkeiten, Organhaftung und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen (Corporate Litigation). Seine besondere Expertise liegt in der strategischen Beratung und der Projektsteuerung von Massenverfahren, Sammelklagen und Class Actions im In- und Ausland.

"Ich streite leidenschaftlich gern aber nur, wenn es erforderlich ist. Denn das erfolgreiche Vertreten von Parteiinteressen macht den Reiz an der Tätigkeit als Prozessanwalt für mich aus. Rechtlich Streiten ist keine lart pour lart, sondern muss immer den Zielen der Mandanten dienen. Ebenso wie meine Partnerinnen und Partner führe ich meine Verfahren federführend selbst. Zusammen mit unserem Team von herausragenden Expertinnen und Experten für Prozessführung und Wirtschaftsrecht setze ich mich für unsere Mandanten ein unabhängig von der Art des Verfahrens der Streitbeilegung."

Dr. Philipp Rüppell

Mandate

  • Beratung und Vertretung von Gläubigern und Insolvenzverwaltern in verschiedenen großen Insolvenzverfahren wie z.B. Senvion, Q-Cells, Solar Millennium, Prokon Nord, Ision, Desertec
  • Prozessvertretung von Gläubigern in zahlreichen Insolvenzanfechtungsverfahren (Brauereien, Anlagenbau, Automotive OEMs und Zulieferer, Solarunternehmen, Großbanken, Medienunternehmen, Fluggesellschaften)
  • Prozessvertretung in diversen Post M&A-Streitigkeiten auf Käufer- wie Verkäuferseite (Earn out, Bewertungsfragen, Garantieverletzungen)
  • Beratung, Projektsteuerung und Prozessvertretung im „Clerical Medical“-Kapitalanlagehaftungskomplex
  • Vertretung von geschädigten Lebensmittelherstellern im Rahmen des sog. „ETO-Skandals“
  • Gesellschafterauseinandersetzungen, Nachfolge- und Erbstreitigkeiten in deutschen Adelshäusern und Familienunternehmen
  • Prozesse für verschiedene Banken und Sparkassen in Deutschland
  • Fortlaufende Vertretung und Beratung der Gesellschaften eines weltweit führenden Automobilkonzerns in Fragen der Produkthaftung, des Insolvenz- und Vertragsrechts (Prozesse, Gutachten, organisatorische und prozesstaktische Beratung)
  • Beratung, Projektsteuerung und Prozessvertretung eines Automobilherstellers im „Diesel-Abgas-Komplex“, Verfahren in Deutschland; Sammelklagen in den Niederlanden; Auseinandersetzungen mit Vertragshändlern
  • Beratung, Projektsteuerung und Prozessvertretung eines Herstellers von Wohnmobilen (und seiner Händler) im „Diesel-Abgas-Komplex“
  • Vertretung eines Darlehensgebers im Prozess gegen einen Investor bei einem sanierungsbedürftigen Unternehmen
  • Beratung und Vertretung eines Klinikbetriebs im Zusammenhang mit ärztlichen Kooperationen, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragen und in Zivilprozessen
  • dauerhafte Beratung von mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen in gesellschafts-, vertrags- und insolvenzrechtlichen Fragen

Publikationen

  • Die Berücksichtigungsfähigkeit ausländischer Anlagegenehmigungen – Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 280, Mohr Siebeck 2012
  • Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen: Sonderfall Publikums-KG, BB 2014, S. 1091 ff.
  • Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen de lege lata und de lege ferenda – Unterliegen Ratenzahlungen stets der Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO?, NZI 2015, S. 832 ff.
  • Abberufung und Kündigung eines (Gesellschafter-)Geschäftsführers aus wichtigem Grund, BB 2016, S. 645 ff.
  • Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund, BB 2016, S. 1026 ff.
  • Deckungsanfechtung bei mittelbarer Zuwendung: Gesamtabgeltung durch Vergleich schützt nicht vor Schenkungsanfechtung, DB 2016, S. 1064
  • Geschäftsführerhaftung für Zahlungsvorgänge auf debitorischen Gesellschaftskonten nach Insolvenzreife: Beweisgrundsätze und Haftungsvoraussetzungen, NZI 2016, S. 723 ff.
  • Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt im Parteibetrieb – eine neue Haftungsfalle?, AnwBl 2016, S. 893 ff.
  • Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Vorstandsbestellung und Abschluss von Beraterverträgen, DB 2017, S. 896 f.
  • Vorsatzanfechtung bei Ratenzahlungsvergleich, Anerkenntnisurteil und Zwangsvollstreckung, DB 2017, 2858 f.
  • Die Beschränkung der Insolvenzanfechtung nach dem COVInsAG, DB 2020, S. 1059 f.
  • Anfechtung nach § 134 InsO im Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenz des leistenden „Dritten“, DB 2020, S. 1832 ff.
  • zahlreiche Entscheidungsbesprechungen und Urteilsanmerkungen zur gesellschafts- und insolvenzrechtlichen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung

Sonstiges

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius München
  • Mitglied der International Bar Association
  • Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V
  • Mitglied der Mensa Deutschland e.V.
  • Mitglied des Anglo-German-Club Hamburg e.V

Ausbildung

  • Universität Passau
  • King’s College London
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Bucerius Law School Hamburg (Dr. iur.)
  • Sprachen: Deutsch, Englisch

Entschuldigung.

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