Das Aktienrecht stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und Mitarbeiter. Im sich stetig wandelnden Rechtsbereich stellen sich eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Fallstricken und Fragestellungen, unter anderem von der Aufstellung einer optimalen Good Corporate Governance im Zusammenspiel der Organe über die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung von Organbeschlüssen und der Hauptversammlung über die Haftungsabsicherung der Organe, die Pflichten aus den ARAG/Garmenbeck-Urteilen und der Durchbrechung des "Verjährungskarussells", die Kapitalbindung bis hin zum Management von komplexen gesellschaftsrechtlichen Prozessen.