Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ab dem 01.01.2023 und für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ab dem 01.01.2024 gilt, enthält die Pflicht zur Eröffnung eines Beschwerdemechanismus zur Meldung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Die EU-Whistleblowerrichtlinie verpflichtet selbst Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldekanals.
Webinar Agenda:
- Beschwerdemechanismus nach dem LkSG und interner Meldekanal nach dem HinSchG-E: Integriertes System? Kommunizierende Röhren? Branchenlösung?
- Geschützte Meldeinhalte und geschützte Hinweisgeber
- Barrierefreiheit und Vertraulichkeit des Beschwerdemechanismus
- Umfang des Hinweisgeberschutzes
Vorstellung der EQS Group
- EQS Integrity Line: Das digitale Meldesystem in der Praxis - Live Demo einer Meldungsabgabe
Speaker:
Dr. Cäcilie Lüneborg, Rechtsanwältin und Partnerin, SZA Schilling, Zutt & Anschütz
Anna Wiest, Senior Account Executive, EQS Group
Sie sind am Tag des Live-Webinars leider nicht verfügbar? Registrieren Sie sich trotzdem, unsere Live-Webinare stehen Ihnen auch jederzeit on Demand zur Verfügung.
Datum: Mittwoch, 25. Mai 2022
Zeit: 14:00 - 15:00 Uhr
Dauer: 60 Minuten (45 min Vortrag + 15 min Q&A)