Ein erstes Ablehnungsgesuch wurde vom OLG Stuttgart noch zurückgewiesen. Dem aktuellen Ablehnungsgesuch hat das LG Stuttgart nunmehr stattgegeben und die Ablehnungsentscheidung damit begründet, dass die Ehefrau des Richters Halterin eines betroffenen Dieselfahrzeugs ist und Ende des Jahres 2018 Klage gegen die Volkswagen AG zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs erhoben hat.
Das beratende Kern-Team von SZA Schilling, Zutt & Anschütz umfasst neben den Partnern Dr. Thomas Liebscher und Markus Pfüller zudem Dr. Ben Steinbrück, Philipp von Ploetz und Dr. Richard Helwig.
SZA Schilling, Zutt & Anschütz ist seit beinahe einem Jahrhundert eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit mehr als 80 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Büros in Frankfurt, Mannheim, München und Brüssel beraten wir nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Prozessrecht, Öffentliches Recht, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht.