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Justin Friedrich Krahé, LL.B. (UCL)

Justin Friedrich Krahé vertritt Unternehmen in komplexen, häufig grenzüberschreitenden, Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und vor deutschen und internationalen Schiedsgerichten sowie in der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Als in England zugelassener Solicitor und deutscher Rechtsanwalt nutzt Justin Friedrich Krahé sein ausgeprägtes internationales Profil, um Unternehmen bei Streitigkeiten im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zu beraten und zu vertreten. Dabei greift er auf seine vertieften Kenntnisse zur internationalen anwaltlichen Tätigkeit, seine völkerrechtliche Fachkompetenz und sein verhandlungssicheres Französisch und Russisch zurück, um auch in rechtlich und kulturell anspruchsvollen Situationen zielgerichtete Lösungen zu entwickeln. Regelmäßig veröffentlicht er darüber hinaus Fachbeiträge zum deutschen und internationalen Schiedsverfahrensrecht, zum Völkerrecht und zum internationalen Wirtschaftsrecht.

Mandate

  • Beratung und Prozessvertretung eines internationalen Sportkonzerns in vertriebs- und kartellrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung und Prozessvertretung eines Automobilherstellers im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen von Anlegern wegen behaupteter Verletzung von Publikationspflichten aufgrund der Dieselthematik sowie Prozessvertretung in den entsprechenden KapMuG-Verfahren
  • Vertretung eines EU-Staats in einem Verfahren nach § 1032 Abs. 2 ZPO gegen eine deutsche Unternehmensgruppe zwecks Feststellung der Unzulässigkeit eines ICSID-Schiedsverfahrens
  • Vertretung einer deutschen Aktiengesellschaft in einem ICC-Schiedsverfahren gegen ein kanadisches Unternehmen in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung
  • Vertretung einer deutschen Gesellschaft in einem DIS-Schiedsverfahren gegen ein italienisches Unternehmen in einer Post M&A-Streitigkeit

Publikationen

  • Die Feststellung der Unzulässigkeit von ICSID-Schiedsverfahren nach § 1032 Abs. 2 ZPO (zugleich Besprechung von BGH v. 27.7.2023 - I ZB 43/22), ZIP 2024, 727-735 (gemeinsam mit Prof. Dr. Ben Steinbrück und Maximilian van der Beck)
  • § 1032 Abs. 2 ZPO, das ICSID-Übereinkommen und Achmea – eine Kollision oder zwei Kollisionen? (zu Kammergericht, Beschluss v. 28.4.2022 – 12 SchH 6/21), Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts 2023, 36–42 (gemeinsam mit Prof. Dr. Ben Steinbrück)
  • Declaratory relief against post-Achmea ICSID Arbitration? German arbitral law’s international reach, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2022, 357–365 (gemeinsam mit Prof. Dr. Ben Steinbrück)
  • Pravosudie v Germanii v uslovijax pandemii COVID-19 [in russischer Sprache: „Die deutsche Gerichtsbarkeit unter den Bedingungen der COVID-19 Pandemie“], Žurnal zarubežnogo zakonodatelʹstva i sravnitelʹnogo pravovedenija 2022, 43–46
  • Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?, Zeitschrift für das juristische Studium 2020, 462–468
  • The Impact of Public Law Norms on Private Law Relationships, European Journal of Comparative Law and Governance 2015, 124–155
  • Einheit der Prozessrechtswissenschaft? Tagung junger Prozessrechtswissenschaftler am 18./19. September 2015 an der Universität zu Köln, Rechtswissenschaft 2015, 478–484 (gemeinsam mit Wolfram Buchwitz und Suzan Denise Hüttemann)

Sonstiges

  • Associate of the Chartered Institute of Arbitrators
  • Mitglied der Law Society of England and Wales
  • Mitglied der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung
  • Mitglied der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung
  • Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung
  • Mitglied der European Society of International Law
  • Mitglied der DIS40 – Initiative junger Schiedsrechtler
  • Mitglied der Young ICCA
  • Mitglied der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht

Ausbildung

  • University College London
  • Universität zu Köln
  • Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch
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