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KOMPETENZFELD ÖFFENTLICHES RECHT

Der Staat macht die Regeln.
Wir kümmern uns um den Rest.

Die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen wird in vielfältiger Weise reguliert: Rechtsvorschriften des Umwelt- und des Wirtschaftsverwaltungsrechts, die in zunehmendem Maße durch das Europäische Gemeinschaftsrechtbestimmt werden, enthalten detaillierte Vorgaben für das unternehmerische Handeln. Der Erfolg eines Unternehmens ist daher nicht zuletzt davon abhängig, dass man effiziente Lösungen für einen rechtskonformen Umgang mit den staatlichen Regelwerken entwickelt.

Leistungsspektrum Öffentliches Recht

  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Umweltrecht
  • Baurecht
  • Beihilfe- und Subventionsrecht
  • Vergaberecht
  • Europarecht und Verfassungsrecht
  • Kommunales Wirtschaftsrecht
  • Öffentlich-rechtliche Begleitung von M & A-Transaktionen

Beratungsschwerpunkte

Unternehmen und Verbände nehmen unsere öffentlich-rechtliche Expertise bei der Begutachtung komplexer Rechtsprobleme ebenso in Anspruch wie beim Kontakt mit Behörden, bei der Vertretung vor Gericht oder der Erkennung und Bewältigung von Konflikten. Zugleich können wir bei fachübergreifenden Rechtsproblemen im Interesse unserer Mandanten auf die Expertise der Kollegen unserer anderen Praxisbereiche zurückgreifen. Wir beraten Unternehmen in allen Bereichen des Öffentlichen Rechts. Unsere Beratung betrifft insbesondere das Wirtschaftsverwaltungs- sowie das Umweltrecht in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die Herstellung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen. Umweltrechtliche Beratungsschwerpunkte sind das Stoffrecht (u.a. das Chemikalien-, Pflanzenschutz- und Biozidrecht), etwa durch eine umfassende Unterstützung im Zusammenhang mit REACH, und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht (z.B. die Verpackungsverordnung). Unsere Beratung im öffentlichen Wirtschaftsrecht umfasst u.a. das Subventionsrecht, etwa wenn sich ein Unternehmen gegen Rückforderungsansprüche zur Wehr setzt. Zudem stellen Fragen des Europarechts, des Verfassungsrechts und des Baurechts (z.B. bei der Begleitung der Zulassung von Bauvorhaben) weitere Schwerpunkte unserer Sozietät dar. Daneben beraten wir zu Fragen des Beihilfe-, des Vergabe- und des kommunalen Wirtschaftsrechts.

Unterstützung von M&A-Transaktionen

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Begleitung von M&A-Transaktionen aus dem Blickwinkel des Öffentlichen Rechts. Neben der Prüfung von staatlichen Hoheitsakten im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen bedingen M&A-Transaktionen vielfach die Beantwortung von bedeutsamen öffentlich-rechtlichen Fragen, etwa aus dem Bereich des Immissionsschutzes oder des Baurechts. Zudem können sich an der Schnittstelle zum Kapitalmarktrecht und zum Gesellschaftsrecht rechtliche, insbesondere europarechtliche Problemlagen ergeben, die in enger Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Bereich M&A bearbeitet werden.