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KOMPETENZFELD MERGERS & ACQUISITIONS

Ein Unternehmen kauft man nicht jeden Tag.
Gut, dass es jemanden gibt,
der sich täglich damit beschäftigt.

Die Internationalisierung der Wirtschaft und der damit verbundene zunehmende Wettbewerbsdruck verlangen, dass viele Unternehmen nicht nur organisch, sondern auch durch Akquisitionen wachsen, dass sie sich auf bestimmte Sparten konzentrieren und sich von anderen Geschäftsfeldern trennen. Wir beraten unsere Mandanten In diesem Zusammenhang von der optimalen Strukturierung einer Transaktion über deren erfolgreiche Vorbereitung und Implementierung bis hin zur Integration neu erworbener Unternehmen oder der Reinvestition erlangter Veräußerungserlöse. Eine besondere Stärke unserer Beratung liegt in der engen Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus anderen Praxisbereichen, die ihre jeweilige Spezialexpertise einbringen.

»... significant transactional expertise.« 
(Chambers Europe 2010)

»... constantly involved in high value deals ...« 
(Legal500 2010)

Leistungsspektrum Mergers&Acquisitions

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Unternehmensübernahmen
  • Joint Ventures
  • Umstrukturierungen
  • Grenzüberschreitende Verschmelzungen
  • M&A-bezogene Prozessführung

 

 

Beratungsschwerpunkte

Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Bereich M&A gehören Unternehmenskäufe und -verkäufe einschließlich Due- Diligence-Prüfungen, Unternehmensübernahmen nach dem WpÜG sowie deren Abwehr, die Gründung, Umgestaltung und Auflösung von Joint Ventures sowie Umstrukturierungen jeder Art einschließlich grenzüberschreitender Verschmelzungen. Wir beraten sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Unternehmen bei Transaktionen im nationalen Markt ebenso wie bei grenzüberschreitenden Projekten. Bei letzteren greifen wir auf die durch viele Projekte bewährte Zusammenarbeit mit ausländischen Sozietäten zurück, die ausnahmslos zu den führenden Sozietäten in den jeweiligen Jurisdiktionen gehören. Unser China Desk bietet zudem eine rechtliche Beratung bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit Bezug zu diesem bedeutenden Auslandsmarkt.

Breite Expertise

Im Rahmen nahezu aller Transaktionen stellen sich schwierige Rechtsfragen in Spezialgebieten. Diese betreffen etwa das Arbeitsrecht, den Gewerblichen Rechtsschutz, den Bereich der Informationstechnologie, das Kartellrecht sowie das Öffentliche Recht. Unsere M&A-Anwälte arbeiten deshalb eng mit unseren Experten aus den übrigen Praxisgruppen zusammen, um deren Know-how für die Beratung unserer Mandanten nutzbar zu machen.

Prozessführung

Unsere M&A-Anwälte verfügen über eine große Expertise auch im Bereich der Prozessführung, und zwar sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Diese Expertise bringen sie dort in M&A-Projekte ein, wo es im Zusammenhang mit den beabsichtigten Maßnahmen zu streitigen Auseinandersetzungen kommt (z.B. zwischen Gesellschaftern mit widerstreitenden Interessen oder bei Blockadeversuchen durch Kleinaktionäre). Wir beraten Mandanten darüber hinaus im Zusammenhang mit sogenannten Post-M&A-Streitigkeiten (z.B. bei der Geltendmachung oder bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen).