KOMPETENZFELD KARTELLRECHT
Größe kann ein Problem sein. Das heißt,
eigentlich nur wenn man vorher nicht bei uns war.
Gerade das betriebswirtschaftlich häufig wünschenswerte Streben nach größeren Einheiten wirft oftmals komplexe kartellrechtliche Fragen auf. Wir beraten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang umfassend von der strategischen Planung bis zur Durchführung von Fusionskontrollverfahren. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind kartellrechtliche Bußgeldverfahren und die Durchführung von Compliance-Programmen.
»Deutschlands Top-Juristen«, Experten für Kartellrecht: Hans-Joachim Hellmann
(Handelsblatt Ausgabe Nr. 204 vom
21./22. Oktober 2011)
»25 Top-Kanzleien für Kartellrecht«, SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Hans-Joachim Hellmann
(Wirtschaftswoche Ausgabe 44, 31. Oktober 2011)
Leistungsspektrum Kartellrecht
- Europäische und nationale Fusionskontrollverfahren
- Bußgeldverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt
- Wettbewerbliche Risikoanalysen und kartellrechtliche Audits
- Compliance-Programme und andere präventive Maßnahmen
- Vertriebskartellrecht
Fusionskontrolle
Unternehmenskäufe, Fusionen, die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und vergleichbare Transaktionen bedürfen der frühzeitigen Hinzuziehung kartellrechtlicher Expertise, um wettbewerbliche Risiken zu identifizieren und erforderliche Anmeldungen bei den zuständigen Kartellbehörden vorzubereiten. Wir beraten internationale und deutsche Unternehmen in allen fusionsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten sie in Anmeldeverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt. Wir vereinen eine langjährige Expertise mit Erfahrungen in zahlreichen Branchen. Durch individuelle strategische Beratung und effektive Führung des Verfahrens gewährleisten wir eine reibungslose Umsetzung von Unternehmenszusammenschlüssen. Zum Leistungsspektrum gehören selbstverständlich auch wettbewerbliche Risikoanalysen im Vorfeld einer Transaktion.
Kartellverfahren
Einen bedeutenden Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden Kartellverfahren. Wir vertreten Unternehmen sowohl vor der Europäischen Kommission und den europäischen Gerichten als auch beim Bundeskartellamt und in nationalen Gerichtsverfahren. In Kartellverfahren verfügen wir über eine besonders ausgewiesene Praxis und langjährige Erfahrungen. Wir haben aus- und inländische Mandanten in einer Vielzahl bedeutender Bußgeldverfahren und Gerichtsprozesse auf europäischer Ebene verteidigt. Hierzu zählen u.a. die Kartellfälle Karton, Fernwärmerohre, Vitamine, Zeitungsdruckpapier, Selbstdurchschreibepapier, Industriesäcke, Sanitärarmaturen und Speditionsdienstleistungen. Auch national haben Bußgeldverfahren einen hohen Stellenwert. Wir haben Unternehmen aus zahlreichen Branchen vor dem Bundeskartellamt und dem zuständigen Oberlandesgericht vertreten und insbesondere auch, wie z.B. im viel beachteten Dekorpapier-Kartell, erfolgreich in Settlement-Verhandlungen mit der Kartellbehörde begleitet.
Compliance
Wegen der exorbitant angestiegenen Bußgelder und wegen des aufgrund erfolgreicher Kronzeugenprogramme der Kartellbehörden hohen Entdeckungsrisikos setzen wir einen Schwerpunkt auf präventive Beratung zur Vermeidung von Kartellverstößen. Wir bieten auf die Bedürfnisse unserer Mandanten maßgeschneiderte kartellrechtliche Konformitätsprogramme an. Zu unseren Leistungen gehören umfassende Audits ebenso wie Schulungen, Seminare, Workshops und alle anderen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung einer Kartellrechts-Compliance im Unternehmen erforderlich sind.














































