Kompetenzfeld Immobilen
Immobilien und Grundstücke sind
auf dieser Erde ein endliches Gut.
Umso besser, auch auf diesem Gebiet
gut beraten zu sein.
Immobilien und Grundstücke stehen seit jeher für eine langfristige und stabile Investition. Doch so unterschiedlich die Menschen sind, die Immobilien bewohnen oder nutzen, so unterschiedlich sind auch ihre Ziele, die sie mit oder durch Immobilien verwirklichen wollen. Im Bereich des Immobilienrechts beraten wir daher Finanzinvestoren bzw. Immobilienfonds genauso wie traditionsreiche Immobilienunternehmen umfassend zu allen Fragen des Immobilienrechts.
Leistungsspektrum Immobilien
- Immobilientransaktionen, national und international
- Immobilienfinanzierung
- Immobilienentwicklung
- Immobilienfonds
- Immobiliennahes öffentliches Recht
- Gewerbliches Mietrecht
- Maklerrecht
- Asset Management
- Public-Private-Partnerships
- Vergaberechtliche Beratung bei öffentlichen Bau- und Immobilienvorhaben
- Prozess- und Schiedsverfahrensrecht
Schwerpunkte unserer Beratung
Unser Immobilienrechtsteam berät Sie schwerpunktmäßig bei der Planung, Strukturierung und Durchführung von Transaktionen in allen Klassen von Immobilien. Wir verfügen über weitreichende Erfahrungen bei Portfoliotransaktionen im Bereich von Wohnimmobilien, aber auch von Gewerbeimmobilien. Unsere Beratung umfasst neben der rechtlichen auch die steuerlich optimierte Strukturierung von Immobilientransaktionen. Sie können von uns eine Beratung aus einer Hand erwarten, die auch die Bereiche des öffentlichen Rechts wie z.B. Vergabe-, Planungs- oder auch Umweltrecht berücksichtigt, gleich ob es sich um einen Share Deal oder einen Asset Deal handelt. Auch nach Abschluss einer Transaktion können sich unsere Mandanten mit all ihren Fragen zum Immobilienrecht an unsere Spezialisten aus diesem Bereich wenden.
Immobilientransaktionen
Der Weg zum Notar kann manchmal länger sein, als sich dies die Parteien einer Immobilientransaktion vorgestellt haben. Wir begleiten und beraten unsere Mandanten auf diesem Weg, ob dieser nun mit einer Absichtserklärung beginnt, durch ein Bieterverfahren seinen Anfang nimmt - oder auch einmal nicht geradlinig verlaufen sollte. Sie können von uns die rechtliche und steuerlich optimierte Strukturierung von Ankaufs- und Verkaufsprozessen erwarten. Wir führen für Sie die rechtliche Due Diligence durch, entwerfen und verhandeln den Grundstücks- oder auch Anteilskaufvertrag und stehen Ihnen auch nach dem Eigentumsübergang bei allen Fragen des Immobilienrechts beratend zur Seite.
Laufende Beratung
Auch wenn Immobilien und Grundstücke gerade nicht Gegenstand einer Transaktion sind, bedürfen sie der sorgfältigen Verwaltung. Nicht nur in dieser Situation ist ein sorgfältiges Facility-Management ein wichtiger Baustein für den Werterhalt einer Immobilie. Aus rechtlicher Sicht kann dabei vor allem eine Beratung bei Mietverträgen im allgemeinen Vertragsrecht, aber auch im Bau- und Grundstücksrecht erforderlich sein, die Sie selbstverständlich bei uns erhalten können.














































