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KOMPETENZFELD GESELLSCHAFTSRECHT

»Eine solche hochspezialisierte Corporate-Boutique wie SZA gab es im deutschen Markt bislang so noch nicht.«

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009

Schilling, Zutt & Anschütz berät seit jeher in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Die Vorbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, transaktionsbezogene gesellschaftsrechtliche Fragen und Themen der Organhaftung zählen ebenso zu unseren klassischen Beratungsfeldern wie die Begutachtung sonstiger komplexer gesellschafts-rechtlicher Themen. Einen weiteren Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung stellen Compliance-bezogene Fragestellungen dar.

 »Herausragende Gesellschaftsrechtspraxis« 
(JUVE Handbuch 2009/2010)

 » ... eine der deutschen Topadressen im Gesellschaftsrecht« (azur100)

 »Unmatched boardroom advisers, with exceptional expertise in core corporate work.« (Chambers Europe 2010)

Leistungsspektrum Gesellschafts- und Konzernrecht

  • Umstrukturierungen
  • Umwandlungsmaßnahmen einschließlich SE-Umwandlungen und grenzüberschreitender Verschmelzungen
  • Kapitalmaßnahmen und Restrukturierungen
  • Vorbereitung und rechtliche Betreuung von Haupt- und
  • Gesellschafterversammlungen
  • Haftung von Organmitgliedern
  • Compliance-Fragen
  • Anfechtungsklagen, Spruchverfahren und sonstige gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Transaktionen und Umstrukturierungen

Einen wichtigen Bereich unserer gesellschafts- und konzernrechtlichen Beratung bilden Transaktionen und Umstrukturierungen. Neben sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie mit Unternehmensübernahmen stellen, beraten wir intensiv im Bereich gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen. Schwerpunkte sind dabei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel und SE-Umwandlungen sowie die Beratung von Mandanten bei der Neuausrichtung ihrer Finanzverfassung (z.B. bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen). Im Rahmen der anwaltlichen Betreuung von Transaktionen und Umstrukturierungen begleiten wir unsere Mandanten durch alle Phasen derartiger Projekte: von ihrer optimalen Strukturierung über die Vorbereitung und Durchführung der Transaktion, die Abwehr von Blockaden bis zu möglicherweise nachfolgenden Spruchverfahren.

ALLGEMEINE BERATUNG

Viele unserer Mandanten vertrauen seit Jahrzehnten auf unseren Rat in allen auftretenden gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dies betrifft Themen der für das jeweilige Unternehmen optimalen und maßgeschneiderten Corporate Governance, die Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, die Beratung von Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsratsmitgliedern oder Geschäftsführern in Haftungsfragen ebenso wie den Umgang mit gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Daneben beraten wir umfassend in Compliance-bezogenen Fragestellungen.

Gesellschaftsrechtliche Prozessführung

Auch die gesellschaftsrechtliche Prozessführung – und zwar sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten – stellt einen wichtigen Bestandteil unserer gesellschaftsrechtlichen Beratungstätigkeit dar. Dies betrifft Auseinandersetzungen zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern oder in Geschäftsführungskonflikten, Beschlussmängelstreitigkeiten (insbesondere Anfechtungsklagen), prozessuale Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Abberufung von Organmitgliedern oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder, Spruchverfahren, Freigabeverfahren nach § 246a AktG oder § 16 Abs. 3 UmwG und Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens.