KOMPETENZFELD ARBEITSRECHT
Die Mitarbeiter wollen Fairness,
das Controlling Effizienz.
Am besten, Ihr Unternehmen bekommt beides.
Das Arbeitsrecht zählt seit jeher zu den Hauptgebieten, auf denen Schilling, Zutt & Anschütz umfassend sowohl im Bereich der Beratung als auch der Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen tätig ist. Der globale Wettbewerb und der stetige technische Wandel erfordern von den Unternehmen, ihre betrieblichen Strukturen und Arbeitsmodelle kontinuierlich auf Effizienz und Ausschöpfung von Synergieeffekten auszurichten. Ein wichtiges Gestaltungsmittel ist die Anwendung der hierfür einsetzbaren arbeitsrechtlichen Instrumente.
»... geschätzte Arbeitsrechtspraxis...«
(JUVE Handbuch 2009/2010)
»Georg Jaeger of Schilling, Zutt & Anschütz advises on all aspects of individual and
collective labour law.«
(Chambers Europe 2010, Employment Band 2)
Leistungsspektrum Arbeitsrecht
- Beratung bei der Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung (Arbeitszeitmodelle, Prämien- und Vergütungsregelungen,IT-Systeme)
- Vorbereitung und Durchführung von Reorganisationen/Umstrukturierungen auf Betriebs- und Unternehmensebene, insbesondere Verhandlungen über Interessenausgleich/Sozialplan (einschließlich Einigungsstellenverfahren)
- Beratung in allen arbeitsrechtlichen Aspekten bei Unternehmenskäufen und-verkäufen
- Vertretung von Unternehmen beim Abschluss von Firmentarifverträgen
- Beratung und Vertretung von Führungskräften vom Abschluss bis zur Beendigung ihrer Dienstverträge
- Arbeitsgerichtliche Vertretung durch alle drei Instanzen
Betriebliche Strukturen fair und effektiv gestalten
Wir beraten und vertreten sowohl mittelständische Unternehmen als auch international operierende Konzerne bei der inhaltlichen Gestaltung der Anstellungsverträge für die einzelnen Mitarbeitergruppen sowie bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten über Arbeitszeitregelungen,variable Vergütungen (z.B. Prämien und Zielvereinbarungen) und die Gestaltung von Arbeitsplätzen (insbesondere im Bereich IT). Einen erheblichen Anteil unserer Tätigkeit macht die Vertretung von Unternehmen in den Verhandlungen mit Gewerkschaften über Firmentarifverträge aus, in denen spezifisch auf die Erfordernisse des Unternehmens abstellende tarifliche Regelungen geschaffen werden. Die wirtschaftlichen Veränderungen und in manchen Branchen eintretenden Krisen machen grundlegende Umstrukturierungen und Verlagerungen von Unternehmensbereichen häufig unvermeidbar. In diesen Fällen beraten und vertreten wir die Unternehmen von der Planung bis zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Belangen. Dies umfasst insbesondere die Wahrnehmung von Einigungsstellenverfahren für Interessenausgleich und Sozialplan, die Überleitung von Mitarbeitergruppen in sogenannte Transfergesellschaften sowie die Vertretung der Unternehmen in arbeitsgerichtlichen (Kündigungsschutz-)Prozessen durch alle Instanzen.
Transaktionsbezogenes Arbeitsrecht
Da sowohl die Veräußerung als auch die Akquisition von Unternehmen mit einem erheblichen Regelungsbedarf bei der Überleitung bzw. Übernahme der in den Zielgesellschaften beschäftigten Mitarbeiter verbunden ist, arbeitet unsere Praxisgruppe Arbeitsrecht in diesen Projekten intensiv mit unserer Praxisgruppe M&A zusammen und bietet daher den Mandanten ein Full-Service-Angebot „aus einer Hand“.
Beratung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
Einen wichtigen Bestandteil unserer Tätigkeit bilden Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten. Hierbei ist die Sozietät nicht nur für die Unternehmensseite tätig, sondern vertritt auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowohl bei der Begründung ihrer Dienstverträge als auch bei den Verhandlungen über ihre Beendigung. Bei der Ausgestaltung von Dienstverträgen liegt das Schwergewicht auf der Regelung der Vergütungskonditionen sowie auf vorsorglichen Regelungen für den Fall eines sogenannten Change-of-Control. Bei der Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen geht es insbesondere um die Abfindungskonditionen und Regelungen zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie zu Pensionsanwartschaften.



















































